Urteil wegen Kindesmissbrauchs Brandt muss fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis
18.12.2014, 19:13 Uhr
Insgesamt wurde Brandt vom Gericht in 66 Fällen schuldig gesprochen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Der thüringer Neonazi Brandt steht vor einen langen Haftstrafe: Ein Gericht verurteilt den ehemaligen V-Mann des Verfassungsschutzes zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis. Brandt soll nicht nur selbst Kinder missbraucht, sondern diese auch vermittelt haben.
Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen hat das Landgericht Gera den bekannten Thüringer Neonazi Tino Brandt zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hat er sich nicht nur selbst an Minderjährigen vergangen, sondern die Jungen gegen Provision für Sex an andere Männer vermittelt - strafbar als Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen.
Insgesamt wurde er in 66 Fällen schuldig gesprochen. Der 39-Jährige hatte nach Darstellung des Vorsitzenden Richters Berndt Neidhardt hinter verschlossenen Türen ein Geständnis abgelegt. Für diesen Fall hatte ihm das Gericht einen Strafrahmen von fünf bis sechs Jahren zugesichert.
Brandt gehört zu den bekanntesten Vertretern der Thüringer Neonazi-Szene und war bis 2001 V-Mann des Verfassungsschutzes. Er baute die rechtsextreme Kameradschaft "Thüringer Heimatschutz" auf, der die späteren Terroristen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) angehörten, und machte Karriere in der NPD.
Brandt war im Sommer festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Gegen ihn waren seiner Zeit als Thüringer Verfassungsschutzspitzel bereits 35 Ermittlungsverfahren eingeleitet. In acht Fällen führte der Verdacht zur Anklage. Verurteilt wurde Brandt bisher nie. Rund 200.000 D-Mark Honorar soll er von 1994 bis 2001 als V-Mann "Otto" kassiert haben und gilt damit als Top-Verdiener unter den Thüringer V-Leuten.
Quelle: ntv.de, kst/jwu/dpa