Panorama

Zwei Stunden Schmerzen Familie schweigt zur Teufelsaustreibung

Angeklagt sind neben dem 16-jährigen Sohn noch dessen Cousin, die 45-jährige Cousine der getöteten Frau und deren Kinder.

Angeklagt sind neben dem 16-jährigen Sohn noch dessen Cousin, die 45-jährige Cousine der getöteten Frau und deren Kinder.

(Foto: picture alliance / dpa)

Es ist der Prozess um eine tödliche Familiengeschichte: Im Dezember will ein 16-Jähriger gemeinsam mit Verwandten seiner Mutter den Teufel austreiben. Die Staatsanwaltschaft spricht zu Prozessbeginn von einer "gefühllosen und unbarmherzigen" Tat.

In einem Frankfurter Hotel soll eine 41-jährige Südkoreanerin von Mitgliedern ihren eigenen Familie grausam getötet worden sein, weil sie ihr den Teufel austreiben wollten. Ihr 16-jähriger Sohn sowie vier weitere Verwandte im Alter von 16 bis 45 Jahren müssen sich deshalb wegen gemeinschaftlichen Mordes vor dem Landgericht Frankfurt am Main verantworten. Die Angeklagten schwiegen zum Prozessauftakt.

Die Tat wurde laut Anklage am 5. Dezember 2015 im Zimmer 433 eines großen Frankfurter Hotels begangen, als die 41-Jährige mitten in der Nacht begann, Selbstgespräche zu führen und um sich zu schlagen. Die fünf Koreaner entschlossen sich demnach, eine Teufelsaustreibung vorzunehmen. Sie sollen die Frau dabei auf den Boden gedrückt, vermutlich auf ihr gekniet und ihr schließlich auch ein Handtuch und einen mit Stoff bezogenen Kleiderbügel in den Mund geschoben haben. Die 41-Jährige erstickte.

Die Angeklagten hätten das Ersticken der Frau "zumindest billigend in Kauf genommen", sagte Staatsanwältin Sandra Dittmann bei Verlesung der Anklage. Das Geschehen sei von einer "gefühllosen und unbarmherzigen Gesinnung getragen" gewesen. Der 41-Jährigen seien mindestens zwei Stunden lang Schmerzen zugefügt worden.

Ethnosoziologischer Sachverständiger soll helfen

Angeklagt sind neben dem 16-jährigen Sohn der Frau noch dessen ebenfalls 16 Jahre alter Cousin sowie die 45-jährige Cousine der getöteten Frau, deren 22 Jahre alter Sohn und ihre 19-jährige Tochter. Die Verteidiger aller fünf Angeklagten kündigten zu Beginn des Prozesses an, dass ihre Mandanten sich vorerst nicht zu den Vorwürfen äußern würden. Sie wollen demnach auch keine persönlichen Angaben machen.

Der Anwalt eines Angeklagten beantragte, einen ethnosoziologischen Sachverständigen zu bestellen und das Verfahren bis dahin zu unterbrechen. Der Gutachter soll Angaben zum kulturellen Hintergrund in Korea machen. Sein Mandant sei nur dort sozialisiert worden, sagte Oliver Wallasch. Es gehe um den Versuch, möglichst viel davon zu verstehen, was geschehen und in den Köpfen vorgegangen sei.

Das Gericht will über diesen und weitere Anträge bei der Fortsetzung des Verfahrens am Mittwoch entscheiden. Die zuständige Kammer setzte zunächst bis Mitte Januar 14 weitere Verhandlungstage an.

Quelle: ntv.de, apo/AFP

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