Über 200.000 Euro erpresst "Magier" steht wegen Wucher vor Gericht
25.02.2015, 16:17 Uhr
Wahrsager genießen keinen guten Ruf. Immerhin scheinen einige von ihnen ein gutes Einkommen zu haben.
(Foto: picture alliance / dpa)
Ein "Magier" und "Wahrsager" muss sich in Kassel vor Gericht verantworten, weil er einer Frau über 200.000 Euro für seine Dienste abgeknöpft haben soll. Um an Geld zu kommen und den Mann bezahlen zu können, nahm die Frau offenbar viel auf sich.
Mit dubiosen Ritualen soll ein angeblicher Magier und Wahrsager in Kassel mehr als 200.000 Euro von einer Frau ergaunert haben. Deswegen muss sich der Mann vor dem Amtsgericht Kassel wegen gewerbsmäßigem Wucher in 28 Fällen verantworten. Zudem ist er in einem Fall wegen Erpressung angeklagt. Sein Opfer, eine 56-jährige Frau, hatte zuvor mehrere persönliche Schicksalsschläge erlitten, die nach Angaben der Staatsanwaltschaft zu einem Mangel an Urteilsvermögen führten. Innerhalb weniger Monate waren ihr Vater, Großvater, Onkel und Cousin gestorben. Diesen Umstand habe der Angeklagte gezielt ausgenutzt, um die Frau auszunehmen und sich selbst zu bereichern.
Zum ursprünglich für heute geplanten Urteil kam es aber nicht, da die Verteidigung direkt zu Prozessbeginn zehn teils umfangreiche Anträge stellte. Daraufhin setzte das Gericht sieben weitere Verhandlungstage an.
"Rituale" für 800 bis 35.000 Euro
Die Verteidigung will mit den Anträgen vor allem die Glaubwürdigkeit des Opfers untersuchen lassen. Die Geschädigte habe einem Gutachten zufolge eine schwere Persönlichkeitsstörung. "Ein aussagepsychologisches Gutachten soll die Glaubwürdigkeit der Frau auf den Prüfstand stellen", sagte der Verteidiger des Angeklagten. Mit den anderen neun Beweisanträgen sollen unter anderem weitere Zeugen geladen und Akten mit in die Verhandlung einbezogen werden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat die Frau in den 28 Fällen Beträge zwischen 800 Euro und 35.000 Euro an den "Lebensberater" gezahlt. "Die Beträge standen in keinem Verhältnis zu den erbrachten Leistungen", sagte der Staatsanwalt. Laut Anklage hatte der vermeintliche Wahrsager von Juli 2008 bis August 2009 "Rituale" mit der Geschädigten durchgeführt. Das Opfer verkaufte sogar sein Wohnhausgrundstück, um den angeblichen Magier zu bezahlen.
Ein Urteil wird nun für den 27. Mai erwartet.
Quelle: ntv.de, spt/dpa