Berufung von Autohaus abgewiesen Mann schrottet Miet-Lamborghini - und muss nicht zahlen
17.08.2023, 15:50 Uhr Artikel anhören
Seine Ehefrau schenkte dem Mann die Fahrt im Lamborghini - dieser war es allerdings nicht.
(Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com)
Ein Autohaus fährt in Dresden gleich zwei Schlappen vor Gericht ein. Zuerst klagt es auf Schadenersatz gegen einen Mann, der ein von ihm gemietetes Luxusauto zu Schrott gefahren hat - ohne Erfolg. Dann legt es Berufung gegen das Urteil ein. Und erlebt wieder eine Niederlage.
Ein Mann muss für einen gemieteten und bei einem Unfall geschrotteten Lamborghini nicht bezahlen. Das Oberlandesgericht Dresden wies in einem nun verkündeten Urteil die Berufung eines Autohauses gegen ein ähnlich gelagertes Urteil des Landgerichts Dresden zurück. Der Fahrer hatte die gut halbstündige Fahrt mit dem mehr als 150.000 teuren Luxuswagen von seiner Ehefrau geschenkt bekommen.
Der Fahrer wies die Schuld daran, dass er bei der Ausfahrt im Oktober 2018 die Kontrolle über das Fahrzeug verloren, dabei zwei Bäume entwurzelt und einen dritten frontal gerammt habe, zurück. Vielmehr habe der ihn begleitende Mitarbeiter eines Subunternehmers des Autohauses den Sportmodus ein- und nicht wieder ausgeschaltet.
Das Autohaus verlangte hingegen Schadenersatz für den entstandenen Totalschaden. Das Landgericht wies die Klage ab, weil nicht ersichtlich sei, dass der Beklagte den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht habe. Die dagegen gerichtete Berufung wies das OLG zurück, auch weil ein etwaiger Anspruch längst verjährt sei. Für Schadenersatzansprüche aus der Vermietung des Wagens galt demnach nur eine kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten. Wie das Autohaus für solche Schadensfälle versichert ist, konnte das Oberlandesgericht gegenüber ntv.de nicht sagen. Darüber hätten sie keine Kenntnis.
Quelle: ntv.de, lve/ysc/AFP