Prozess gegen U-Bahn-Schläger Mildes Urteil für Torben P.
19.09.2011, 13:34 Uhr
Torben P. zwischen seinen Anwälten.
(Foto: dpa)
Das Berliner Landgericht hält im Prozess um die brutale Attacke auf einen U-Bahnfahrgast eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten für angemessen. Außerdem bleibt es bei der Haftverschonung für den 18-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre gefordert, die Verteidigung plädierte auf Bewährung.
Im Prozess um eine Prügelattacke im Berliner U-Bahnhof Friedrichsstraße ist der 18-jährige Schüler Torben P. zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Das Berliner Landgericht sprach den Angeklagten des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Zugleich ordnete das Gericht an, die Haftverschonung für Torben P. unter Auflagen aufrecht zu erhalten.
Der betrunkene Gymnasiast hatte einen 31-jährigen Installateur in der Nacht zu Ostersamstag mit wuchtigen Tritten gegen den Kopf schwer misshandelt. Der Gewaltexzess hatte bundesweit schockiert.
Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Jugendstrafe für den 18-Jährigen gefordert. Sie hielt dem Schüler zwar eine Beeinträchtigung durch Alkohol zur Tatzeit zugute, ging aber wegen der ihrer Ansicht nach heftigen Tritte nicht von einem minderschweren Fall aus. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren.
Neues Entsetzen löste am Wochenende der Tod eines 23-Jährigen aus. Er war in Berlin auf der Flucht vor Angreifern in ein Auto gerannt und starb.
Enthemmung durch Alkohol
Warum der betrunkene Schüler so ausrastete, blieb unklar. Der verletzte Handwerker kam mit einem Schädel-Hirn-Trauma, gebrochener Nase und Prellungen ins Krankenhaus. Er leidet bis heute an den psychischen Folgen. Eine Entschuldigung des Angreifers nahm das Opfer nicht an. Dies sei nur ein taktisches Manöver.
Der Schüler gestand den Gewaltangriff. Er sagte aber im Prozess, an die Tritte könne er sich nicht erinnern. Er sei in der Nacht nach einer Party so betrunken wie nie gewesen. Eine Erklärung für die Tat habe er nicht, sie sei aber durch nichts zu entschuldigen. "Ich bin schockiert und entsetzt über mich selbst", hieß es in seinem Geständnis.
Videokameras hatten aufgezeichnet, wie der Gymnasiast dem Installateur zunächst eine Hartplastikflasche ins Gesicht donnerte. Das Opfer ging zu Boden und blieb reglos liegen, bevor die Tritte den Kopf des viel kleineren Mannes trafen.
Nach einem psychiatrischen Gutachten war eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen worden - wegen einer "deutlichen Enthemmung durch Alkohol". In der Öffentlichkeit war kritisiert worden, dass der Gymnasiast von der Untersuchungshaft verschont und nicht wegen versuchten Mordes angeklagt worden war.
Keine Unterstützung durch Passanten
Dass die Attacke nicht noch schlimmer endete, ist einem couragierten Mann aus Bayern zu danken. Georg Baur, der an dem Abend als Berlin-Tourist unterwegs war, zog den Schläger weg. Er wurde von dem Freund des Gymnasiasten und dem 18-Jährigen attackiert, bevor das Duo flüchtete. Baur hatte als Zeuge kritisiert, dass ihn kein Passant unterstützt habe.
Neue Attacke in der U-Bahn
Nach dem neuen Gewaltvorfall am Wochenende sitzen nun zwei Verdächtige in Untersuchungshaft. Sie hatten sich bei der Polizei gestellt. Sie sind den Ermittlern bereits wegen Raubdelikten und Körperverletzung bekannt.
Nach einem dritten Angreifer wird noch gefahndet. Sie sollen den 23-Jährigen und seinen Begleiter im U-Bahnhof Kaiserdamm attackiert haben. Der 23-Jährige flüchtete auf die Straße, wo er von einem Auto erfasst wurde. Er starb noch am Unfallort. Der andere konnte sich in Sicherheit bringen.
Quelle: ntv.de, dpa/AFP