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Im Auftrag Marokkos tätig? Spanien liefert mutmaßlichen Spion nach Deutschland aus

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Ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof verkündete den Haftbefehl gegen den Beschuldigten.

Ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof verkündete den Haftbefehl gegen den Beschuldigten.

(Foto: picture alliance/dpa)

Ein Marokkaner soll in Deutschland spätestens seit Januar 2022 Mitglieder einer oppositionellen Protestbewegung ausspioniert haben. Geschnappt wird er Anfang Dezember in Spanien und nun nach der Auslieferungshaft an Deutschland überstellt. Sein Komplize wurde bereits verurteilt.

Beamte des Bundeskriminalamts haben einen mutmaßlichen marokkanischen Spion am Frankfurter Flughafen festgenommen. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft ihm vor, spätestens seit Januar 2022 für einen marokkanischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein.

Den Vorwürfen zufolge soll der Mann seit Januar 2022 Anhänger der sogenannten Hirak-Bewegung ausgespäht haben. Dabei handele es sich um eine oppositionelle marokkanische Protestbewegung. Der Marokkaner war seit 1. Dezember 2024 auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls in Spanien inhaftiert, wie die Behörde weiter mitteilte. Von dort sei er am Mittwoch zwecks Strafverfolgung nach Deutschland überstellt worden. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ordnete Untersuchungshaft an. Das Alter des Mannes wurde nicht genannt.

Der Beschuldigte habe mit einem anderen Mann zusammengearbeitet, den der marokkanische Auslandsnachrichtendienst DGED beauftragt habe, erläuterte die Bundesanwaltschaft in ihrer Mitteilung. Der Komplize habe die gesammelten Informationen an seine Führungsoffiziere weitergeleitet. Im Gegenzug übernahm der Nachrichtendienst nach früheren Angaben die Kosten für Reisen des Angeschuldigten im Wert von rund 5000 Euro. Diese hätten auch privaten Zwecken gedient, hieß es damals zu der Anklage.

Diesen Mann hatte das Bundeskriminalamt im November 2022 im Raum Köln festgenommen. Er wurde den Angaben zufolge schon rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er Informationen über Anhänger der Hirak-Bewegung in Deutschland gesammelt hatte. Er handelte demnach im Auftrag des marokkanischen Auslandsgeheimdiensts DGED und leitete diese an Führungsoffiziere weiter.

Die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde Deutschlands ist neben Fällen von Terrorismus und Völkerstrafrecht für Spionage zuständig. Zuletzt hatte sie beispielsweise mutmaßliche Agenten angeklagt, die für Geheimdienste in China, Russland und in der Türkei gearbeitet haben sollen.

Quelle: ntv.de, gut/dpa/AFP

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