Panorama

Der mysteriöse Mordfall Peggy Staatsanwaltschaft fordert Freispruch

Ulvi K. (M), seine Betreuerin Gudrun Rödel und sein Anwalt Jan Astheimer

Ulvi K. (M), seine Betreuerin Gudrun Rödel und sein Anwalt Jan Astheimer

(Foto: dpa)

Der Fall Peggy ist einer der rätselhaftesten Kriminalfälle in Deutschland. Es gibt weder eine Leiche noch Spuren noch einen Tatort - dafür das zweifelhafte Geständnis eines geistig Behinderten. Selbst die Staatsanwältin fordert: "Im Zweifel für den Angeklagten".

Im Wiederaufnahmeverfahren um den Mordfall Peggy haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung vor dem Landgericht Bayreuth einen Freispruch für den angeklagten, geistig Behinderten Ulvi K. gefordert. Staatsanwältin Sandra Staade beantragte, die Verurteilung von Ulvi K. aufzuheben und ihn freizusprechen. "Wir haben keine Spuren, keinen Tatort, keine Leiche. "Wir haben letztendlich nur das Geständnis des Angeklagten, so Staade.

Ein Gutachter konnte im Wiederaufnahmeverfahren nicht mehr ausschließen, dass das Tatgeständnis falsch war. Wenn das so wäre, müsse gelten: "Im Zweifel für den Angeklagten", so Staade. "Ein mit hoher Wahrscheinlichkeit richtiges, aber nicht ausschließbar falsches Urteil kann nicht Grundlage für eine Verurteilung sein", betonte die Staatsanwältin.

Kein Anspruch auf Entschädigung?

Im ersten Prozess vor dem Landgericht Hof vor zehn Jahren hatte der Gutachter das Geständnis noch als glaubwürdig dargestellt, obwohl es K. später zurückgenommen hatte. Einen Anspruch auf Entschädigung für Ulvi K. sieht die Staatsanwaltschaft nicht. Dieser war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden, wo er bis heute untergebracht ist. Seine Haftstrafe musste er noch nicht antreten.

Verteidiger Michael Euler sagte, für seinen Mandanten dürfe es nicht nur einen Freispruch nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten geben. "Alles, was er gestanden hat, ist widerlegt", sagte Euler zur Beweisaufnahme im Wiederaufnahmeverfahren. So gebe es auch keine Beweise für einen sexuellen Missbrauch von Peggy durch Ulvi K..

Die Staatsanwaltschaft hatte als Mordmotiv eine Vergewaltigung des Mädchens durch den Angeklagten angenommen. K. habe sich ein paar Tage danach bei Peggy entschuldigen wollen. Die Situation sei dann eskaliert und er habe sie getötet. Sein Mandant beteuere "aufrichtig und glaubhaft", dass es diesen Missbrauch nicht gegeben habe, sagte Euler.

Der Fall Peggy gilt als einer der rätselhaftesten Kriminalfälle in Deutschland. Die damals Neunjährige verschwand im Jahr 2001 nach dem Schulbesuch spurlos. Obwohl bis heute keine Leiche des Mädchens gefunden wurde, gehen die Ermittler von einem Tötungsdelikt aus. In einem ersten Prozess verurteilte das Landgericht Hof vor zehn Jahren Ulvi K.

Quelle: ntv.de, ghö/dpa/AFP

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