Politik

Mays Pläne für EU-Bürger 3,2 Millionen sollen Bleiberecht beantragen

3,2 Millionen EU-Bürger in Großbritannien sollen Anträge auf Bleiberecht stellen. Der bürokratische Aufwand dürfte immens sein.

3,2 Millionen EU-Bürger in Großbritannien sollen Anträge auf Bleiberecht stellen. Der bürokratische Aufwand dürfte immens sein.

(Foto: REUTERS)

Allmählich gewährt die britische Regierung Einblicke in ihre Pläne für die rund 3,2 Millionen EU-Bürger im Land. Nach dem Brexit sollen alle einzeln Bleiberecht beantragen.

Die britische Premierministerin Theresa May hat ihre Pläne für die künftigen Rechte der EU-Ausländer präzisiert. "Wir wollen, dass Sie bleiben", sagte May an die Adresse der ausländischen EU-Bürger gerichtet und veröffentlichte zugleich ein 17-seitiges Dokument zu ihren Vorschlägen. Oppositionsführer Jeremy Corbyn warf May vor, die EU-Ausländer als Tauschobjekte in den Brexit-Verhandlungen zu missbrauchen, EU-Verhandlungsführer Michel Barnier forderte "mehr Ambition" und Klarheit.

Kein EU-Ausländer werde nach dem EU-Austritt Großbritanniens zum Verlassen des Landes aufgefordert, versicherte May vor den Abgeordneten des britischen Unterhauses in London. Derzeit leben 3,2 Millionen Menschen aus anderen EU-Ländern in Großbritannien. Welche Rechte ihnen nach einem Brexit zugesprochen werden, hänge aber auch davon ab, welchen Status die EU den 1,2 Millionen Briten in den 27 übrigen EU-Ländern gewähre, heißt es in dem Regierungspapier.

Dauerhaftes Bleibrecht nach fünf Jahren möglich

Alle EU-Bürger in Großbritannien sollen ihr Bleiberecht nach dem Brexit einzeln beantragen, allerdings nach einem vereinfachten Verfahren. Diejenigen EU-Ausländer, die sich vor dem Brexit in Großbritannien niedergelassen haben, sollen nach fünf Jahren im Land ein dauerhaftes Bleiberecht beantragen und Ansprüche gegenüber den Kranken- und Rentenkassen geltend machen können.

Diejenigen, die zum Zeitpunkt des Stichtages noch nicht fünf Jahre im Land leben, müssen eine begrenzte Aufenthaltserlaubnis beantragen, bis sie die fünf Jahre erreicht haben. Danach können sie dann ebenfalls den Status der Sesshaftigkeit beantragen.

Offen bleibt allerdings, welches Datum als Stichtag für die Regelung gelten soll. Während die EU-Partner verlangen, dass der Stichtag mit dem eigentlichen EU-Austritt Großbritanniens zusammenfallen solle, pocht London darauf, dass dies noch verhandelt werden müsse und auch ein früherer Zeitpunkt denkbar sei.

Anders als von den EU-Partnern gefordert soll zudem die britische Justiz und nicht der Europäische Gerichtshof (EuGH) bei strittigen Fragen hinsichtlich der Rechte der EU-Bürger zuständig sein. EU-Ausländer, die eine schwere Straftat begangen haben, Wiederholungstäter sind oder als "Bedrohung" für Großbritannien eingestuft werden, sollen von den Regelungen ausgenommen werden.

Von einer Vielzahl von Abgeordneten des Unterhauses schlug May am Montag lautstarker Protest entgegen. Der Chef der oppositionellen Labour-Partei, Corbyn, warf der Premierministerin ihre "harte" Brexit-Linie vor. Ihr Vorschlag zum künftigen Status von EU-Ausländern sei "kein großzügiges Angebot", sondern vielmehr "die Bestätigung dafür, dass Frau May die Leute als Tauschobjekte einsetzen will".

Quelle: ntv.de, bdk/AFP/dpa

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