Politik

125 Euro, zwei Punkte Alkoholverbot für Fahranfänger

Für Fahranfänger soll ab dem kommenden Jahr die Null-Promille-Grenze gelten. Das Bundeskabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzesvorschlag, wonach erst nach zwei Jahren Fahrpraxis die Grenze von 0,5 Promille gelten soll.

Bei Verstößen sind eine Strafe von 125 Euro und zwei Punkte im Flensburger Verkehrsregister vorgesehen. Im Sommer soll das Gesetz im Bundestag behandelt werden.

Besonders jüngere Fahranfänger gelten als eine Risikogruppe im Straßenverkehr. Die Regelungen gelten aber für ältere, die einen Führerschein neu erworben haben.

Der Anteil von Fahranfängern unter den Verkehrstoten und Schwerverletzten ist nach Angaben des Statistischen Bundesamts besonders hoch. Im Jahr 2005 war demnach jeder fünfte der Verunglückten und Getöteten zwischen 18 und 25 Jahren alt - ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung liegt aber nur bei acht Prozent. In vielen Fällen war Alkohol am Steuer Grund der Unfälle.

Quelle: ntv.de

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