Politik

Prozess gegen "Sauerland-Bomber" Anklage fordert hohe Haftstrafen

Die Terroristen der islamistischen Sauerland-Gruppe sollen nach dem Willen der Bundesanwaltschaft bis zu 13 Jahre hinter Gitter.

Die Angeklagten (v.r.): Daniel Sch., Atilla S., Fritz G. und Adem Y.

Die Angeklagten (v.r.): Daniel Sch., Atilla S., Fritz G. und Adem Y.

(Foto: dpa)

Im Prozess um die Attentatspläne der mutmaßlichen Sauerland-Terroristen hat die Bundesanwaltschaft hohe Haftstrafen für die vier Angeklagten beantragt. Die beiden deutschen Konvertiten Daniel Sch. und Fritz G. sollen für 13 Jahre beziehungsweise 12 Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, forderten die Ankläger vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.

Der türkische Staatsbürger Adem Y. soll für elfeinhalb Jahre, der eingebürgerte Türke Atilla S. für fünf Jahre und sechs Monate hinter Gitter.

Angeklagte gestehen Anschlagspläne

Die Angeklagten hatten in dem Prozess gestanden, im Auftrag der Terrorgruppe Islamische Dschihad-Union (IJU) mindestens drei verheerende Autobombenanschläge auf US-Bürger und amerikanische Einrichtungen in Deutschland vorbereitet zu haben. Die Anklage legt den Islamisten im Alter zwischen 24 und 31 Jahren unter anderem Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung der IJU und Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens zur Last.

Drei der mutmaßlichen Terroristen waren nach monatelanger Observierung am 4. September 2007 von Elitepolizisten der GSG 9 in einem Ferienhaus im sauerländischen Medebach-Oberschlehdorn festgenommen worden.

Versuchter Polizistenmord

Geständig: Der Angeklagte Daniel Sch. während des Prozesses.

Geständig: Der Angeklagte Daniel Sch. während des Prozesses.

(Foto: dpa)

Für Sch. forderte Chef-Ankläger Volker Brinkmann zudem eine Verurteilung wegen versuchten Mordes an einem Polizisten. Der heute 24-jährige Sch. soll bei seiner Festnahme im Sauerland einem Beamten die Dienstwaffe entrissen und daraus einen Schuss abgefeuert haben. Durch das Projektil wurde niemand verletzt.

Sch. hatte unmittelbar vor Ende der Beweisaufnahme im Zusammenhang mit den Vorwürfen ein versuchtes Tötungsdelikt gestanden. Das Urteil im Sauerland-Prozess soll am 4. März verkündet werden.

Quelle: ntv.de, AFP/dpa

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