Erbschaftssteuer vor Gericht Auf Erben kommt was zu
14.08.2002, 22:49 UhrDas Gesetz zur Erbschafts- und Schenkungssteuer ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofes teilweise verfassungswidrig. Die zum Teil höchst unterschiedliche Besteuerung bei der Vererbung von Immobilien, Unternehmen oder land- und forstwirtschfatlichen Vermögen verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.
Nach Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch den Bundesfinanzhof in München bleiben neue Erbschaftssteuer-Bescheide von jetzt an bis zur Klärung in Karlsruhe offen. Darauf verwies das Bundesfinanzministerium. "Alle geltenden Finanzamtsbescheide behalten ihre Gültigkeit", betonte der Sprecher. Nach Expertenangaben bedeutet das, dass je nach Gesetzgebung nur Erb-Neufälle von denkbaren Verschärfungen betroffen wären.
Die Finanzrichter lassen nun die von ihnen in Frage gestellte Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Erbschaftsbesteuerung prüfen. Dabei geht es um Steuergerechtigkeit und die der Steuer zu Grunde liegende äußerst unterschiedliche Vermögensbewertung. So werden ererbtes Bargeld und Aktien voll zu Marktpreisen bewertet. Grundstücke werden dagegen nur zu 50 Prozent des Verkehrswertes angesetzt, nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften mit 35 Prozent und Land- sowie Forstwirtschaftsvermögen mit rund 10 Prozent des Marktwertes.
Ansonsten sieht die Erbschaftsteuer höchst verschiedene Steuersätze und Freibeträge vor, die nach Verwandtschaftsgraden gestaffelt sind. Dadurch sind Immobilien für Ehegatten zum Beispiel bis zum Wert von 850.000 Euro erbschaftsteuerfrei. Gegen die ungleiche Besteuerung hatte eine Frau aus Baden-Württemberg geklagt, die sich als Erbin benachteiligt fühlte.
Die Verfassungsprüfung könnte in der nächsten Wahlperiode besonders für die Länder neuer Anlass sein, die maroden Staatsfinanzen durch eine Verbesserung der ihnen allein zustehenden Erbschaftsteuereinnahmen aufzubessern. Diese betragen derzeit 3 Mrd. Euro pro Jahr. Auf die von der Kieler Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) betriebene Erhöhung um 250 Mio. hatten sich die Länder nicht einigen können.
Ein Beschluss aus Karlsruhe ist frühestens in einem Jahr zu erwarten.
Quelle: ntv.de