Ex-RAFler dürfen schweigen BGH verweigert Beugehaft
15.08.2008, 16:57 UhrTrotz ihres hartnäckigen Schweigens zum Mordfall Buback müssen die ehemaligen RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts nicht in Beugehaft. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) haben sie das Recht, die Aussage zu verweigern, weil sie sich sonst wegen ihrer möglichen Beteiligung an anderen RAF-Verbrechen selbst belasten könnten.
Damit gab der Staatsschutzsenat des Karlsruher Gerichts den Beschwerden der drei früheren RAF-Mitglieder statt. (Az: StB 9/08, 10/08 u. 11/08 - Beschluss vom 7. August 2008)
Sechs Monate Haft angedroht
Der BGH-Ermittlungsrichter hatte ihnen Anfang des Jahres auf Antrag der Bundesanwaltschaft bis zu sechs Monate Haft angedroht, falls sie weiter keine Angaben zum noch nicht restlos aufgeklärten Mord am damaligen Generalbundesanwalt Buback und seinen beiden Begleitern im Jahr 1977 machen.
Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des Attentats seit gut einem Jahr gegen den früheren Terroristen Stefan Wisniewski, der vom Ex-RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock als möglicher Schütze genannt worden war. Inzwischen wird gegen ihn auch im Zusammenhang mit dem fehlgeschlagenen Granatwerferanschlag auf die Bundesanwaltschaft im August 1977 ermittelt.
Umfassendes "Auskunftsverweigerungsrecht"
Nach den Worten des Staatsschutzsenats genießen der noch inhaftierte Klar sowie Mohnhaupt und Folkerts ein umfassendes "Auskunftsverweigerungsrecht". Zwar könnten sie im Fall Buback wegen des rechtskräftigen Urteils nicht ein zweites Mal belangt werden. Weil aber in die Anschlagsserie des Jahres 1977 ("Offensive 77") sämtliche damaligen RAF-Mitglieder eingebunden gewesen seien, könne nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass sie sich durch ihre Aussagen erneut der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen.
So habe es bei Folkerts Hinweise gegeben, dass er an der Ausforschung des im Juli 1977 ermordeten Bankiers Jürgen Ponto beteiligt gewesen sein könnte. Klar und Mohnhaupt waren laut BGH im Juli 1977 möglicherweise an einem - noch nicht vollständig aufgeklärten - Raubüberfall auf ein Waffengeschäft in Frankfurt beteiligt, bei dem der Ladeninhaber lebensgefährlich verletzt worden war. Mohnhaupt hatte bei ihrer Festnahme 1982 eine damals erbeutete Waffe bei sich.
Michael Buback fordert Aufklärung
Michael Buback, Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, dringt weiter auf eine Aufklärung des Verbrechens an seinem Vater. "Ich meine, dass man alle Möglichkeiten nutzen muss, um zu einer Klärung zu kommen", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
Siegfried Buback und seine Begleiter wurden in Karlsruhe im April 1977 vom Sozius eines Motorrads aus erschossen. Wer der Schütze war - Klar, Sonnenberg oder Folkerts - blieb in den Urteilen aber offen. Mohnhaupt wurde als Rädelsführerin verurteilt. Inzwischen sind Zweifel aufgetaucht, ob Folkerts am Tattag überhaupt in Karlsruhe war.
Quelle: ntv.de