Politik

Bunga-Bunga mit "Ruby" Berlusconi zu sieben Jahren Haft verurteilt

"Ruby" und Berlusconi wollen nie mit einander Sex gehabt haben. Das Gericht glaubte ihnen nicht.

"Ruby" und Berlusconi wollen nie mit einander Sex gehabt haben. Das Gericht glaubte ihnen nicht.

(Foto: REUTERS)

Sieben Jahre soll Italiens Ex-Regierungschef Berlusconi in Haft. Öffentliche Ämter dürfe er nie wieder übernehmen - so das Urteil des Mailänder Gerichts im spektakulären "Ruby"-Prozess. Es sprach den Politiker schuldig, Sex mit einer Minderjährigen gehabt zu haben.

Sex mit einer 17-Jährigen? Nein, er habe nicht gegen Geld mit der "Ruby" geschlafen, hatte Italiens Ex-Regierungschef Berlusconi immer wieder gesagt. Auch die Nachtklubtänzerin will nie mit ihm im Bett gewesen sein. Doch ein Mailänder Gericht glaubte das nicht. Er sei schuldig, auch des Amtsmissbrauchs, lautet das Urteil. Er solle sieben Jahre lang in Haft und nie wieder öffentliche Ämter ausüben dürfen. Berlusconis Anwalt kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.

Das Urteil könnte auch die fragile Regierungskoalition in Italien bedrohen.

Das Urteil könnte auch die fragile Regierungskoalition in Italien bedrohen.

(Foto: AP)

"Systematische Prostitution" bei den angeblich wilden "Bunga-Bunga"-Nächten in Berlusconis Villa Arcore bei Mailand hatte die Anklage dem 76-Jährigen vorgeworfen. Dabei soll er auch mit der damals minderjährigen Marokkanerin Karima El Mahroug, genannt "Ruby", gegen Bezahlung geschlafen haben. "Ruby" sei "Teil eines Prostitutionssystems für die persönliche sexuelle Befriedigung des Angeklagten" gewesen, sagte Staatsanwältin Ilda Boccassini in ihrem Schlussplädoyer im Mai. "Ruby" habe die sexuelle Beziehung zu Berlusconi nicht zugegeben, weil sie 4,5 Millionen Euro von ihm bekommen habe. Neben einem lebenslangen Verbot für Berlusconi, öffentliche Ämter auszuüben, hatte die Anklage sechs Jahre Haft gefordert.

Die drei Richterinnen unter dem Vorsitz von Giulia Turri gingen mit ihrem Urteil sogar noch darüber hinaus. Berlusconis Verteidiger Niccolò Ghedini hatte dagegen einen Freispruch auf der ganzen Linie verlangt. Beide Anklagepunkte seien gegenstandslos, das Gericht sei Berlusconi gegenüber befangen. Das Urteil entbehre jeder Logik, sagte Ghedini.

"Absolut unschuldig"

Sowohl "Ruby", als auch Berlusconi hatten die Vorwürfe bestritten. Die junge Frau hatte sich in einem Nebenprozess nicht mehr so gut an alles erinnern können. Sie konnte nicht sagen, ob sie im März 2010 allein oder mit anderen jungen Frauen in Berlusconis Villa übernachtet hatte. Jedenfalls will sie keinen Sex mit ihm gehabt und von ihm auch keine Millionen erhalten haben. "Ruby" gab an, früher geprahlt und "Dummheiten" gesagt zu haben. Die heute 21-Jährige räumte aber ein, zehntausende Euro für ihre Teilnahme an Partys erhalten zu haben.

Berlusconi und einige seiner Zeugen hatten die Feste gar als harmlos beschrieben. Auch für den Vorwurf des Amtsmissbrauchs hatte er eine Erklärung parat: Der damalige Ministerpräsident soll mit Anrufen bei der Polizei nach einer Festnahme "Rubys" im Mai 2010 ihre Freilassung erwirkt haben. Berlusconi sagte dazu, er habe El Mahroug für eine Verwandte des damaligen ägyptischen Staatspräsidenten Husni Mubarak gehalten und versucht, diplomatische Verwicklungen mit Kairo zu vermeiden.

Trotzdem kassierte Berlusconi nun den zweiten Schuldspruch innerhalb kurzer Zeit. Er war erst im Mai wegen Steuerbetrugs in einem Verfahren um seinen Medienkonzern Mediaset in zweiter Instanz verurteilt worden. Der 76-Jährige reagierte schockiert über das - seiner Ansicht nach - "unglaubliche" Urteil "von unerhörter Brutalität". Er sei "absolut unschuldig". Ziel sei es, ihn aus dem politischen Leben dieses Landes zu eliminieren. "Ich war davon überzeugt, freigesprochen zu werden, weil es absolut keine Möglichkeit für einen auf Beweisen basierenden Schuldspruch gab", erklärte er.

Berlusconi fühlt sich verfolgt

Das "Ruby"-Urteil erfolgt in erster Instanz. Da Berlusconi es anfechten will, ist es nach italienischem Recht nicht rechtskräftig. "Ich habe vor, mich der Verfolgung zu widersetzen, weil ich absolut unschuldig bin, und ich will meinen Kampf nicht aufgeben, aus Italien ein wahrhaft freies und gerechtes Land zu machen", kündigte der Politiker an. Definitiv ist eine Verurteilung in dritter Instanz. Selbst wenn das Urteil durch alle Instanzen bestehen bleibt, wird Berlusconi wohl kaum ins Gefängnis gehen müssen. Für über 70-Jährige sieht das italienische Recht Hausarrest vor.

Allerdings könnte das Urteil die fragile Regierungskoalition in Italien bedrohen. Zudem droht ihm im Herbst im Mediaset-Verfahren die erste rechtskräftige Verurteilung. Wird das Verbot öffentlicher Ämter dabei bestätigt, fliegt Berlusconi aus dem Senat - und könnte Italiens ohnehin instabile Regierung in Bedrängnis bringen.

Der schwerreiche Medienunternehmer sitzt seit der Parlamentswahl im Februar für seine konservative Partei Volk der Freiheit (PdL) im Senat. Berlusconi hat zwar keinen Posten in der Koalition, übt als Leitfigur des rechten Lagers aber weiter Einfluss aus. Seine PdL ist wichtiger Partner von Ministerpräsident Enrico Letta. Sollte Berlusconi rechtskräftig verurteilt werden, wären die Folgen unabsehbar. Berlusconi-Vertraute im Parlament haben schon damit gedroht, ihre Mandate niederzulegen - aus Solidarität mit dem Mann, den sie als ein Opfer politischer Intrigen sehen. Alleine ihm trauen sie zu, ihre Partei zusammenzuhalten und bei den Wählern zu punkten.

Berlusconi gilt als Dauergast vor Gericht. Seit er 1994 in die Politik ging, wurde er bereits wegen Korruption, Bilanzfälschung und illegaler Finanzierung einer Partei zu insgesamt sechs Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Später wurde er jedoch immer entweder freigesprochen - oder die Verfahren wurden wegen Verjährung eingestellt.

Quelle: ntv.de, hah/dpa/AFP/DJ

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