Politik

Keine Ausnahme für V-Leute Bouffier fühlt sich im Recht

Bouffier sieht sein Vorgehen noch immer als geboten an.

Bouffier sieht sein Vorgehen noch immer als geboten an.

(Foto: dapd)

Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags hat schon viele Erklärungen gehört, warum die Ermittlungen letztlich nicht erfolgreich waren. Der frühere hessische Innenminister und jetzige Ministerpräsident Bouffier betont vor dem Gremium, an ihm habe es jedenfalls nicht gelegen.

Der hessische Regierungschef Volker Bouffier (CDU) hat Vorwürfe wegen seines Vorgehens bei der Aufklärung der Neonazi-Mordserie vehement zurückgewiesen. Was er getan habe, sei kein Fehler gewesen, "es war richtig und rechtlich geboten", sagte der frühere hessische Innenminister im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages in Berlin.

Bouffier hatte als Innenressortchef 2006 - nach dem Mord an dem Internetcafé-Betreiber Halit Yozgat in Kassel - Aussagegenehmigungen für V-Leute des hessischen Verfassungsschutzes verweigert. Der CDU-Politiker sagte dazu, es habe nie zur Debatte gestanden, die V-Leute gar nicht zu vernehmen. Die Frage sei lediglich gewesen, ob sie mittelbar oder unmittelbar befragt werden sollten. Bouffier betonte, eine direkte Vernehmung hätte nicht zur Aufklärung beitragen können, aber Sicherheitsinteressen beeinträchtigt. Die V-Leute wurden schließlich schriftlich befragt.

Schwierige Abwägung

Zuvor hatte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, Bouffier bereits verteidigt. "Der Untersuchungsausschuss darf nicht dafür missbraucht werden, um Jagd auf den politischen Gegner zu machen", sagte Wendt in der ARD.

Bouffier habe damals abwägen müssen, ob ein Verfassungsschützer sich offenbaren und hätte aussagen müssen. Der frühere Innenminister habe sich dafür entschieden, die Persönlichkeitsrechte des Zeugen zu schützen. "Es ist einigermaßen unangemessen, wenn sich heute Politiker mit dem heutigen Wissen als oberschlau hinstellen", kritisierte Wendt.

Auch der Obmann der Grünen im NSU-Ausschuss, Wolfgang Wieland, warnte vor Vorverurteilungen. Klar sei jedoch, dass damals Polizei und Staatsanwaltschaft abgeblockt worden seien, als diese einen Verfassungsschutzbeamten wegen Mordverdachts hätten vernehmen wollen. Bouffier habe sich damals zwischen Quellenschutz und Strafverfolgung entscheiden müssen. Den Konflikt hätte er "eleganter" lösen können. Durch sein Verhalten habe er stattdessen Misstrauen und Verschwörungstheorien befördert.

Waffenspur erkaltete

Am Donnerstag hatte sich der U-Ausschuss mit der jahrelangen Suche nach der Tatwaffe beschäftigt und war dabei auf Versäumnisse gestoßen. Das Bundeskriminalamt habe wichtige Hinweise lange nicht ernst genommen und in die falsche Richtung ermittelt, kritisierten die Abgeordneten. Zwar seien die Beamten auf der richtigen Spur gewesen, hätten diese aber nicht weiterverfolgt und sich fälschlicherweise auf mutmaßlich türkische Täter konzentriert.

Den Rechtsterroristen des NSU werden zehn Morde zwischen den Jahren 2000 und 2007 zur Last gelegt - an neun Kleinunternehmern türkischer oder griechischer Herkunft und einer Polizistin. Die Migranten wurden mit einer Ceska 83 mit Schalldämpfer erschossen, einem Spezialmodell aus Tschechien. Eine Ermittlungsgruppe des BKA kümmerte sich eigens um die Suche nach der Waffe.

Quelle: ntv.de, dpa

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