Rechtsterrorist zurechnungsfähig Breivik erhält Höchststrafe
24.08.2012, 10:16 Uhr
Anders Behring Breivik vor Gericht.
(Foto: AP)
Das Urteil in Oslo ist gefallen. Anders Behring Breivik muss für 21 Jahre ins Gefängnis. Für die Zeit danach ordnet das Gericht Sicherungsverwahrung an. Mit dem einstimmigen Beschluss kommen die Richter dem Wunsch vieler Norweger nach, die Angehörige bei den Attentaten verloren haben. Allerdings entsprechen sie damit auch dem Wunsch des Täters selbst.
Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik ist vor Gericht für zurechnungsfähig erklärt worden. Die Richter verhängten die Höchststrafe von 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das Urteil sei einstimmig gefallen, sagte Richterin Wenche Elizabeth Arntzen. Damit muss Breivik die Verantwortung für seine zwei Attentate mit 77 Toten vom vergangenen Sommer übernehmen. Lebenslänglich ist im norwegischen Rechtssystem nicht vorgesehen.
Breivik reagierte mit einem zufriedenen Lächeln auf den Urteilsspruch. Danach sprach er mit seinen Verteidigern. Das Urteil entspricht dem Wunsch der meisten Angehörigen der Opfer Breiviks. Der Staatsanwalt hatte jedoch gefordert, den Islamhasser für unzurechnungsfähig zu erklären. Das hätte eine Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie zur Folge gehabt.
Breivik selbst wollte stets für zurechnungsfähig gehalten werden. Das hatte er zuletzt in den Schlussplädoyers deutlich gemacht. Auch sein Anwalt Geir Lippestad hob dies immer wieder hervor. Eine Einstufung als unzurechnungsfähig sei für ihn "schlimmer als der Tod". Nach norwegischem Recht darf bei begründeten Zweifeln an der Zurechnungsfähigkeit keine Gefängnisstrafe verhängt werden.
Aussagen zu Tempelrittern gaben den Ausschlag
Für die Entscheidung über die Zurechnungsfähigkeit seien Breiviks Äußerungen zum angeblichen Tempelritter-Orden wichtig gewesen, sagte Richterin Arntzen. Nachforschungen der Polizei hätten ergeben, dass die Organisation wahrscheinlich nicht existiere. Daraufhin habe Breivik seine Aussagen dazu während des Verhörs angepasst und die Darstellung aus seinem Manifest als "pompös" oder übertrieben bezeichnet.
Räumlich bedeuten Gefängnis oder geschlossene Psychiatrie im Fall Breiviks dasselbe: Der Attentäter wird seine Haft im Hochsicherheitsgefängnis Ila vor den Toren Oslos absitzen. Als psychiatrisch zu Behandelnder wäre er ebenfalls in die Haftanstalt gebracht worden, wo eine Krankenstation eigens für ihn umgebaut werden sollte.
Die Angehörigen der Opfer Breiviks reagierten gefasst auf den Richterspruch. Im Gerichtssaal war es sehr still. Sie wirkten mitgenommen, aber zufrieden. Als Richter Arne Lyng eine Passage verlas, in der die Schicksale von Breiviks Opfern im Osloer Regierungsviertel geschildert wurden, stützten sich die Angehörigen gegenseitig. Einige weinten.
Breivik plant Mission fortzusetzen
In dem zehnwöchigen Prozess ging es nicht um Schuld oder Unschuld. Breivik hatte die Morde gestanden und als "grausam, aber notwendig" bezeichnet. Er gab an, in Notwehr gehandelt zu haben. Es habe sich um "präventive Angriffe" gehandelt, um sein Volk, seine Kultur und sein Land vor einer "Islamisierung" zu schützen. Vor dem Massaker hatte er ein 1500 Seiten langes Manifest mit seinen kruden Thesen ins Internet gestellt. Die Anschläge hatten das ganze Land zutiefst erschüttert.
Hinter Gittern will Breivik seinen selbst erklärten Kreuzzug gegen die Islamisierung fortsetzen. Sein Anwalt sagte, Breivik werde seine Inhaftierung dazu nutzen, "um Briefe zu schreiben und seine politischen Ansichten zu äußern". Er stehe mit vielen Gesinnungsgenossen in Kontakt.
Quelle: ntv.de, jog/dpa/AFP