Gegengutachten unerwünscht Breivik legt Widerspruch ein
18.01.2012, 20:02 UhrDem Anwalt des norwegischen Attentäters Breivik passt es nicht, dass eine erneute psychiatrische Begutachtung seines Mandanten eingeleitet werden soll. Er beruft sich auf Verfahrensfehler. Die Einstufung Breiviks als nicht straffähig hatte eine Welle der Empörung ausgelöst.

Breivik möchte gerne als psychotisch und paranoid-schizophren gelten – und damit als nicht straffähig.
(Foto: dpa)
Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik legt Widerspruch gegen eine zweite rechtspsychiatrische Untersuchung seiner Zurechnungsfähigkeit ein. Der Anwalt des 32-Jährigen, Geir Lippestad, sagte dem "Dagbladet", das Osloer Gericht habe bei der Anordnung der Untersuchung Verfahrensfehler begangen.
Breivik tötete am 22. Juli vergangenen Jahres insgesamt 77 Menschen. Er verübte einen Bombenanschlag auf ein Regierungsgebäude in Oslo und erschoss im Anschluss Dutzende Menschen in einem Jugendlager auf der Insel Utøya.
Seine Einstufung durch zwei Rechtspsychiater als psychotisch und paranoid-schizophren – und damit als nicht straffähig – war in Norwegen auf ein stark geteiltes Echo gestoßen.
Kurz nach dem Jahreswechsel hatte das Gericht eine erneute psychiatrische Untersuchung des rechtsradikalen Islamhassers angeordnet. Breivik soll ab April vor Gericht stehen. Zum Auftakt des Verfahrens wird dann endgültig über die Zurechnungsfähigkeit des geständigen Täters entschieden.
Quelle: ntv.de, AFP/dpa