Betreuung bleibt in einer Hand Bundesrat winkt Jobcenter durch
09.07.2010, 10:48 Uhr
(Foto: picture alliance / dpa)
Der Bundesrat beschließt eine Änderung des Grundgesetzes, damit die meisten Hartz-IV-Jobcenter weiterarbeiten können wie bisher. Kommunen und Arbeitsagenturen können somit weiter die Jobcenter in der Regel gemeinsam betreiben. Bas Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Praxis bemängelt.
Langzeitarbeitslose werden auch künftig in Jobcentern aus einer Hand betreut. Die dafür erforderliche Änderung des Grundgesetzes wurde vom Bundesrat mit der benötigten Zweidrittelmehrheit beschlossen. Der neue Grundgesetzartikel 91e stellt sicher, dass Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen die Langzeitarbeitslosen wie bisher in gemeinsamen Einrichtungen betreuen dürfen. Normalerweise ist eine solche Mischverwaltung von Bund und Ländern oder Kommunen unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Praxis daher als grundgesetzwidrig beanstandet und eine Neuregelung bis Ende 2010 gefordert.
Der nun erreichte überparteiliche Konsens war erst nach jahrelangen Verhandlungen zwischen Union, SPD und FDP zustandegekommen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sprach von einem "Sieg der Vernunft" für die 6,7 Millionen Menschen, die auf die Hilfe der Jobcenter angewiesen sind. Gerade für Langzeitarbeitslose sei nicht nur die Jobvermittlung wichtig, sondern auch Schulden- oder Suchtberatung, Weiterqualifizierung und das Finden eines Kita-Platzes. Dieses bewährte Zusammenspiel der Kompetenzen von Bundesagentur und Kommunen könne nun in den Jobcentern fortgesetzt werden.
Im Grundgesetz wird auch festgeschrieben, dass eine begrenzte Zahl von Kommunen die Betreuung von Langzeitarbeitslosen allein vornehmen kann. Damit wird eine bisher für 69 so genannte Optionskommunen befristete Experimentierklausel verstetigt und ausgeweitet. In einem vom Bundesrat beschlossenen Begleitgesetz wird die Zahl der Optionskommunen zudem auf höchstens 110 erhöht.
Quelle: ntv.de, AFP/dpa