Politik

Guttenbergs Plagiatsaffäre Bundestag sieht von Klage ab

Die Nutzung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags für seine umstrittene Dissertation bleibt für den früheren Abgeordneten Guttenberg ohne juristische Folgen. Bundestagspräsident Lammert verzichtet auf einen Strafantrag.

Guttenberg und Lammert bei Guttenbergs Vereidigung zum Wirtschaftsminister im Februar 2009.

Guttenberg und Lammert bei Guttenbergs Vereidigung zum Wirtschaftsminister im Februar 2009.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) wird in der Plagiatsaffäre um keinen Strafantrag stellen. "Der Bundestagspräsident hat den Ältestenrat in seiner letzten Sitzung davon unterrichtet, dass dafür keine Notwendigkeit besteht", sagte Lammerts Sprecher Guido Heinen dem Berliner "Tagesspiegel". Eine nähere Begründung dafür gab es nicht.

Für seine Dissertation soll Guttenberg den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages missbraucht haben. Guttenberg hatte in seiner Promotionsschrift seitenweise Passagen aus Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags übernommen, ohne ihre Herkunft kenntlich zu machen. Der Bundestag ist als Rechteinhaber der Ausarbeitungen seines Wissenschaftlichen Dienstes berechtigt, bei möglichen Urheberrechtsverstößen einen Strafantrag zu stellen.

Dem ehemaligen Verteidigungsminister wird vorgeworfen, in seiner Doktorarbeit in weiten Teilen Texte anderer Autoren ohne Quellenangabe verwendet zu haben. Er trat am 1. März wegen der Affäre zurück.

Die Universität Bayreuth hatte ihm zudem den Doktortitel aberkannt. Lammert hatte sich deutlicher als andere Unionspolitiker von Guttenberg distanziert. Ihm wurde der Satz zugeschrieben, die Plagiat-Affäre sei der "Sargnagel" für das Vertrauen in die Demokratie.

Die der Plagiatsaffäre wird indes wohl noch etliche Wochen in Anspruch nehmen. Frühestens im Sommer oder Anfang Herbst ist mit einer Zwischenbilanz der wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung eingeleiteten Ermittlungen gegen Guttenberg zu rechnen, hieße es kürzlich von der Staatsanwaltschaft Hof.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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