Politik

Streit um Verfassungsrichter CDU eins mit Grünen und Linken

Die unionsgeführten Bundesländer wollen die Wahl des von der SPD vorgeschlagenen Rechtsprofessors Horst Dreier an die Spitze des Bundesverfassungsgerichts stoppen. Ein entsprechender Bericht der "Welt" wurde von Länderseite bestätigt.

In der Union stoße der Würzburger Hochschullehrer wegen seiner relativierenden Haltung zum Schutz der Menschenwürde auf einhellige Ablehnung, hieß es. Die SPD will nach Angaben des Bremer Bürgermeisters Jens Böhrnsen an Dreiers Wahl zum Nachfolger des am Monatsende ausscheidenden Vizepräsidenten Winfried Hassemer festhalten.

Wegen der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Richterwahl im Bundesrat kann der Kandidat aber nicht gegen den Widerstand der Unionsländer durchgesetzt werden. In zwei Jahren würde Dreier - nach dem Ausscheiden von Hans-Jürgen Papier - aller Voraussicht nach zum Präsidenten des Karlsruher Gerichts aufrücken.

Auslöser der ungewöhnlichen Intervention der Union ist Dreiers Haltung zur in Artikel 1 Grundgesetz geschützten Menschenwürde - ein Grundrecht, das nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts "abwägungsfest" ist. In seinem Grundgesetzkommentar hält Dreier beispielsweise bei Entführungsfällen eine Aufweichung des Folterverbots für denkbar. Als Mitglied im Nationalen Ethikrat hat er sich zudem für eine Liberalisierung des Embryonenschutzgesetzes eingesetzt.

"Horst Dreier ist und bleibt der Kandidat der SPD", sagte ein Sprecher Böhrnsens der "Frankfurter Rundschau". In einem Telefongespräch am späten Donnerstagabend habe sich der Bremer Bürgermeister, der auf SPD-Seite die Suche nach einem Nachfolger Hassemers koordiniert, mit Oettinger "auf konstruktive Gespräche über die Personalie Dreier verständigt". Das Vorschlagsrecht für diese Personalie liegt verabredungsgemäß bei den Sozialdemokraten. Der Bundesrat soll am 15. Februar über einen Nachfolger entscheiden.

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth empfahl der Union die Ablehnung des Kandidaten: "Wer Folter relativiert und damit den in Artikel 1 des Grundgesetzes festgelegten Schutz der Menschenwürde infrage stellt, ist nicht geeignet, im Sinne dieses Grundgesetzes Recht zu sprechen." Ähnliche Kritik äußerten der Rechtspolitiker Wolfgang Neskovic (Linke) sowie die Menschenrechtsorganisation Amnesty International.

Quelle: ntv.de

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