Zeitarbeitsbranche CDU lehnt Mindestlohn ab
10.03.2008, 16:46 UhrUnter Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel hat der Vorstand der CDU nach Angaben des Mittelstandspolitikers Michael Fuchs eine Festlegung eines Mindestlohns für die Zeitarbeitsbranche endgültig abgelehnt. Das Arbeitsministerium dagegen will von einer solchen Ablehnung erst einmal nichts wissen.
Das Ministerium hat zudem Forderungen aus der Union zurückgewiesen, nach dem Berliner Urteil zum Mindestlohn für Briefträger seine Gesetzespläne zu Mindestlöhnen auch in anderen Branchen zurückzuziehen. Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts gegen die entsprechende Mindestlohnverordnung des Ministeriums ändere nichts daran, dass man das "gemeinsam vereinbarte Anliegen" der Regierung weiterverfolgen werde, sagte ein Ministeriumssprecher.
Am Mindestlohn für Briefzusteller ändert sich mit dem Urteil vom Freitag nach den Worten eines Ministeriumssprechers nichts. Jeder Betroffene könne ihn auch nach dem Urteil einklagen. Inhaltlich sei das Ministerium mit dem Urteil nicht einverstanden und setze auf die Berufung. Auch die CDU sieht das Urteil kritisch, wie Generalsekretärs Ronald Pofalla sagte. Das Verwaltungsgericht habe die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes nicht berücksichtigt. Die Klage hätte als unzulässig zurückgewiesen werden müssen. "Insofern ist mit einer Aufhebung des Berliner Urteils zu rechnen", sagte er.
Glos gegen Post-Mindestlohn
Wirtschaftsminister Michael Glos hatte das Urteil hingegen als "Sieg für den Wettbewerb" begrüßt und eine Rücknahme der Post-Mindestlohnregelung verlangt. Die Bundesregierung hatte kürzlich einen Mindestlohn zwischen 8,00 und 9,80 Euro pro Stunde für allgemeinverbindlich erklärt, wie ihn die Gewerkschaft Ver.di mit der Post vereinbart hatte. Wegen des Urteils geriet die Aktie der Post unter Druck. "Das Urteil belastet die Post", sagte ein Händler. Die Titel verloren zeitweise mehr als ein Prozent.
Das Arbeitsministerium wies das Ansinnen der Union zurück, die in Beratungen stehenden Gesetzentwürfe für Mindestlöhne in anderen Branchen abzuändern. "Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun", sagte der Sprecher. Vielmehr würden durch die Gesetzespläne von Arbeitsminister Olaf Scholz gemeinsame politische Vereinbarungen der Koalition "eins zu eins" umgesetzt. Angestrebt werde eine zügige Umsetzung der Pläne. Einen Termin gebe es noch nicht. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm ergänzte, die Gespräche über die Gesetzespläne in der Regierung dauerten noch an.
Union gegen Ausweitung des Gesetzes
Der Unions-Wirtschaftspolitiker Laurenz Meyer sagte der "Bild"-Zeitung, die Mindestlohn-Pläne von Scholz für andere Branchen seien nicht genehmigungsfähig. Ein existierender Tarifvertrag dürfe nicht durch gesetzliche Maßnahmen verdrängt werden. Mittelstandspolitiker Fuchs sagte ähnliche Konflikte wie bei der Post- in der Zeitarbeits- und Entsorgungsbranche voraus. Der CDU-Vorstand lehnte es nach seinen Worten endgültig ab, die Zeitarbeit ins Entsendegesetz aufzunehmen und damit auch dort einen Mindestlohn zu schaffen. In der Branche gebe es eine Tarifbindung von 95 Prozent. Daher werde die Union einer Ausweitung des Gesetzes nicht zustimmen.
Eine Sprecherin im Arbeitsministerium hielt dagegen, die Tarifpartner der Branche hätten bereits ihr Interesse an einer Aufnahme in das Entsendegesetz bekundet. Darüber entschieden worden sei aber noch nicht. Minister Scholz hatte bereits seine positive Bewertung des Ansinnens der Branche deutlich gemacht.
Die Union Mittelständischer Unternehmen (UMU) forderte von der Bundesregierung wie der Verband der Familienunternehmer, ihre Mindestlohnpläne ad acta zu legen. In einer Umfrage der Berliner Handwerkskammer sprachen zwei Drittel der gut 1000 befragten Betriebe für einen gesetzlichen Mindestlohn aus.
Quelle: ntv.de