Bundestag soll Klarheit schaffen CSU: Beschneidung muss bleiben
07.07.2012, 16:18 Uhr
Vor einer jüdischen Beschneidungszeremonie für einen acht Tage alten Jungen in Budapest.
(Foto: picture alliance / dpa)
Das Beschneidungsurteil von Köln findet große Beachtung in Politik und Gesellschaft. Nachdem Christen, Juden und Muslime das Urteil als Eingriff in die Religionsfreiheit ablehnen, setzt sich jetzt die CSU dafür ein, dass der Bundestag ein klärendes Wort in der Angelegenheit sprechen soll. Beschneidung aus religiösen Gründen müsse möglich bleiben.
Beschneidungen aus religiösen Gründen müssen nach Ansicht des CSU-Rechtspolitikers Norbert Geis in Deutschland weiterhin möglich bleiben. Dies werde der Bundestag nötigenfalls auch durch eine Gesetzesänderung klarstellen, sagte Geis im Deutschlandfunk. Er glaube, dass es über die Parteigrenzen hinweg Einigkeit darüber gebe, "dass die Beschneidung möglich sein muss". Geis fügte hinzu, dass seiner Ansicht nach die derzeitigen Gesetze aber ausreichten.
Die umstrittene Entscheidung des Kölner Landgerichts bezeichnete der CSU-Politiker als "Fehlurteil" eines einzelnen Gerichts. Das Wohl des Kindes dürfe nicht auf körperliche Unversehrtheit reduziert werden, sagte der Bundestagsabgeordnete. Auch die religiöse Erziehung gehöre dazu.
Auch die beiden deutschen Kirchen hatten das Urteil als "Gefährdung die Religionsfreiheit der Juden und Muslime" in Deutschland bezeichnet. Die Bischofskonferenz kritisierte die Entscheidung als "äußerst befremdlich" und wertete das Verbot als schwerwiegenden Eingriff in die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern. Auch die Evangelische Kirche in Deutschland übte Kritik. Die Religionsfreiheit und das elterliche Erziehungsrecht seien unzureichend gegen das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit abgewogen worden. Die Entscheidung bedürfe deshalb der Korrektur, um in Deutschland Rechtssicherheit zu schaffen.
Das Kölner Landgericht hatte in seiner Entscheidung vom Mai die Auffassung vertreten, eine Beschneidung aus religiösen Gründen erfülle den Tatbestand der Körperverletzung. Sie sei auch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, da sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Dessen Körper werde durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung "dauerhaft und irreparabel verändert". Das rechtskräftige Kölner Urteil ist allerdings nicht für andere Gerichte verbindlich.
Quelle: ntv.de, dpa/rts