Politik

Mutmaßlicher Neonazi-Helfer gesteht Carsten S. liefert Mordwaffe

Das Geheimnis der Mordwaffe des Neonazi-Trios könnte gelüftet sein.

Das Geheimnis der Mordwaffe des Neonazi-Trios könnte gelüftet sein.

(Foto: dpa)

Die Ermittlungen zur Neonazi-Mordserie kommen voran. Der Anfang Februar in Düsseldorf festgenommene Carsten S. gesteht nach Angaben seines Verteidigers, dass er den damals Untergetauchten eine Pistole samt Schalldämpfer geliefert hat. Nun muss sich S. wegen Beihilfe zum Mord verantworten.

könnte sich geklärt haben, woher die wichtigste Tatwaffe kam. Der Anfang Februar in Düsseldorf festgenommenen Carsten S. hat nach Angaben seines Verteidigers gestanden, dass er den Untergetauchten eine Handfeuerwaffe samt Schalldämpfer geliefert habe. Hierbei habe es sich "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" um die Ceska 83 gehandelt, welche bei neun Morden an Geschäftsleuten ausländischer Herkunft verwendet wurde, teilte der Anwalt in einer Presseerklärung mit.

Der Erklärung zufolge war Carsten S. von Herbst 1998 bis Sommer 2000 Kontaktperson zwischen den untergetauchten Mitgliedern der Zwickauer Terrorzelle und dem ehemaligen NPD-Funktionär Ralf Wohlleben - der ebenfalls als mutmaßlicher Helfer der Gruppe in Untersuchungshaft sitzt. Zwischen Herbst 1999 und Sommer 2000 habe er den Untergetauchten die Waffe geliefert.

Wie Generalbundesanwalt Harald Range sagte, hat der 31-Jährige in den Vernehmungen umfangreiche Angaben gemacht. "Er hat sich zu seinem eigenen Tatbeitrag geäußert. Und er hat - nach unseren Erkenntnissen auch glaubhaft - gesagt, dass er sich schon vor Jahren aus der rechtsextremistischen Szene gelöst hat", sagte Range.

S. arbeitete in der Aids-Hilfe

Carsten S. hatte zuletzt in Düsseldorf gelebt, wo er an der Fachhochschule Sozialpädagogik studierte und als Berater der Aids-Hilfe arbeitete. Mit seinem Lebensgefährten wohnte er in einer Gegend mit hohem Ausländeranteil.

Die Bundesanwaltschaft wirft ihm mittlerweile Beihilfe zu zehn Morden und einem Mordversuch vor - also sämtlichen Mordtaten, die dem NSU zugerechnet werden, wie ein Sprecher der Behörde sagte.

Für den Tatbestand Beihilfe kommt es nicht darauf an, ob die Waffe bei den einzelnen Taten konkret eingesetzt wurde, sondern es kann ausreichen, wenn eine Waffe grundsätzlich zur Verfügung stand. Deshalb könnte sich Carsten S. auch der Beihilfe zum Mord und Mordversuch an den Polizisten in Heilbronn strafbar gemacht haben, obwohl die Ceska dabei nicht verwendet wurde.

Nach Angaben seines Anwalts soll Carsten S. bei der Lieferung der Waffe nicht gewusst haben, dass das Trio Straftaten geplant oder durchgeführt hatte. Davon habe er erst im November vergangenen Jahres erfahren, sagte der Anwalt.

Quelle: ntv.de, dpa

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