Politik

Kurz vor dem NSU-Prozess DJV will die Videoübertragung haben

Der Saal 101. Hier soll einer der bedeutendsten Prozesse der deutschen Nachkriegszeit stattfinden.

Der Saal 101. Hier soll einer der bedeutendsten Prozesse der deutschen Nachkriegszeit stattfinden.

(Foto: REUTERS)

Der Deutsche Journalisten-Verband lässt nicht locker. Er will erreichen, dass mehr Reporter den NSU-Prozess beobachten können als bislang vorgesehen. Helfen könnte hier nur noch eine Videoübertragung ohne Aufzeichnung in einen weiteren Saal.

Nach dem Streit um eine Videoübertragung beim Münchner NSU-Prozess fordert der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) eine Gesetzesänderung. Damit soll die Übertragung in einen Nebenraum für Journalisten ausdrücklich ermöglicht werden. "Das ist bisher nicht eindeutig geregelt", kritisierte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Wie der DJV seine Forderungen untermauern will, ließ Konken offen. Bei dem Vorschlag gehe es ihm nicht um einen "Dammbruch für Schauprozesse", sondern um faire Arbeitsbedingungen für Journalisten, sagte er. "Wenige Dutzend Presseplätze für viel beachtete Gerichtsverfahren reichen nicht aus."

Das Oberlandesgericht München war wegen der Zuteilung der Journalistenplätze beim Prozess um die Terroranschläge des rechtsradikalen "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) in die Kritik geraten. Im Saal ist nur Platz für 50 Berichterstatter. Die Übertragung in einen Nebenraum lehnt das Gericht wegen rechtlicher Bedenken ab. Unter Rechtsexperten ist umstritten, ob eine solche Übertragung zulässig wäre.

Grundrechte der Kläger nicht direkt verletzt

Die Karlsruher Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde gar nicht erst zur Entscheidung an. Ihrer Meinung nach hätten die Kläger nicht ausreichend deutlich gemacht, dass sie selbst unmittelbar in Grundrechten verletzt sein könnten. "Sie machen nicht geltend, selbst an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung gehindert zu sein, sondern argumentieren ausschließlich mit dem öffentlichen Informationsinteresse und machen sich damit zu Sachwaltern der Allgemeinheit." Eine Beschwerdebefugnis sei also nicht ersichtlich.

Die Nebenkläger hatten angesichts des erwarteten Zuschauer- und Medienansturms auf den Prozess erzwingen wollen, dass das Verfahren in einen Nebenraum übertragen wird - was das Oberlandesgericht nicht geplant hat. Im Saal selbst gibt es nur rund 100 Plätze für Medien und Zuschauer.

Das Münchener OLG hat sich gegen eine Videoübertragung entschieden und dafür die Vermeidung möglicher Revisionsgründe ins Feld geführt. Es beruft sich dabei auf Paragraph 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes, der "Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts" für unzulässig erklärt. Unter Juristen ist jedoch strittig, ob eine Videoübertragung ohne jede Aufzeichnung und Veröffentlichung nicht doch möglich sein müsste.

Quelle: ntv.de, dpa

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