Politik

Eine "kleine Art der Kriegserklärung" Datenspeicherung heiß umkämpft

Am Ende der Gespräche muss eine Einigung stehen.

Am Ende der Gespräche muss eine Einigung stehen.

(Foto: dpa)

Innenminister Friedrich und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger kommen bei ihren Verhandlungen über die Vorratsdatenspeicherung keinen Millimeter voran. Auch wenn die Sprache martialischer wird, wollen beide Politiker am Ende die Vorgaben der EU-Kommission umsetzen. Bis kommenden Donnerstag haben beide noch Zeit.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich gibt sich im Streit mit Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger über die Speicherung von Telefondaten kompromisslos. Die FDP-Ministerin müsse einlenken, sagte der CSU-Politiker im Bayerischen Rundfunk. Ein Treffen der beiden Kabinettsmitglieder am Mittwochabend hatte keine Annäherung gebracht. Leutheusser-Schnarrenberger hatte unmittelbar vor dem Treffen die Ablehnung ihres Gesetzentwurfs durch den Innenminister als "eine kleine Art von Kriegserklärung" bezeichnet. "Wir haben uns mit solchen Vokabeln nicht unterhalten", sagte Friedrich dazu.

Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, eine EU-konforme Regelung für die Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen. Dafür hatte sie Deutschland im März eine letzte Frist bis kommenden Donnerstag gesetzt. Andernfalls will die Kommission gegen die Bundesrepublik eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof anstrengen. Deutschland muss dann mit Strafzahlungen rechnen. Laut Innenministerium ist mit einem Betrag von 32,5 Millionen Euro zu rechnen.

Gegensätzlicher geht es kaum

Während die FDP-Ministerin für einen sogenannten Quick Freeze plädiert, bei dem die Verbindungsdaten erst im konkreten Verdachtsfall eingefroren werden sollen, pocht Friedrich auf eine nicht anlassbezogene Speicherfrist für Kommunikationsdaten zur Verbrechensbekämpfung von sechs Monaten. Das sei Rechtslage in Europa, sagte Friedrich. "Ich muss mich nicht einigen, Frau Leutheusser muss sich auf die Richtlinie der Europäischen Kommission einlassen", sagte er. Er könne "keinen Kompromiss eingehen oder vorschlagen, der unterhalb der Rechtslage der Europäischen Union ist".

Friedrichs Ministerium hatte den Gesetzentwurf von Leutheusser-Schnarrenberger entsprechend überarbeitet und erklärt, damit genüge er nun den Vorgaben der EU-Kommission und des Bundesverfassungsgerichts und sei kabinettsreif.

Dennoch warf der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, Friedrich vor, die Neuregelung zu verschleppen. "Leider hat sich das Bundesinnenministerium meinen Vorschlägen und denen des Justizministeriums verweigert", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Mögliche Verbesserungen für die Strafverfolgung, "die es schon längst hätte geben können", seien auf der Strecke geblieben.

Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin gültige sechsmonatige Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Internet gekippt. Seither streitet die schwarz-gelbe Koalition erbittert über eine Neuregelung.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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