"Eine ganz fürchterliche Entscheidung" Demjanjuk schuldig, aber frei
12.05.2011, 16:30 Uhr
Nach der Urteilsverkündung legte Demjanjuk Sonnenbrille und Mütze ab.
(Foto: REUTERS)
Bereitwillig soll sich der frühere KZ-Wachmann John Demjanjuk am Massenmord an den Juden beteiligt haben. Doch trotz einer Verurteilung zu fünf Jahren Haft kann der gebürtige Ukrainer als freier Mann das Gericht verlassen. Das Wiesenthal-Zentrum reagiert empört. "Er gehört ins Gefängnis", kritisiert "Nazijäger" Zuroff.
In einem der letzten großen NS-Verbrecherprozesse ist der frühere KZ-Wachmann John Demjanjuk wegen Beteiligung am Massenmord der Nazis zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Münchner Landgericht sprach den 91-Jährigen der Beihilfe zum Mord an mindestens 28.060 Juden im Jahr 1943 im Vernichtungslager Sobibor schuldig. Und doch konnte Demjanjuk das Gericht als freier Mann verlassen: Wegen der zweijährigen Untersuchungshaft und aus Gründen der Verhältnismäßigkeit hob das Landgericht München II den Haftbefehl auf.
"Der Angeklagte ist freizulassen", sagte der Richter Ralph Alt. Dementsprechend werde der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben. Mit dem Urteil des Landgerichts München bestehe keine Gefahr mehr, dass sich Demjanjuk seinem Prozess entziehe. Zudem sei er staatenlos und könne Deutschland nicht einfach verlassen.
Empörung in Israel
Das israelische Wiesenthal-Zentrum reagierte mit großer Empörung auf die Freilassung des früheren KZ-Wachmannes John Demjanjuk nach dessen Verurteilung. "Er gehört ins Gefängnis", sagte der Leiter der Jerusalemer Einrichtung, "Nazijäger" Efraim Zuroff.
"Das ist eine ganz fürchterliche Entscheidung", kommentierte Zuroff die Aufhebung des Haftbefehls. "Sein Alter hätte nicht berücksichtigt werden dürfen." Demjanjuk sei wegen der Beteiligung an der Ermordung von rund 30.000 Juden verurteilt worden. "Ist es da angemessen, ihn freizulassen, so dass er die Gastfreundschaft der ukrainischen Gemeinde in Deutschland genießen
Der Leiter des Wiesenthal-Zentrums berichtete von einer Achterbahnfahrt seiner Gefühle. Zuroff begrüßte anfangs die Entscheidung des Gerichts, das Demjanjuk zu fünf Jahren Haft verurteilt hatte. Er sprach unmittelbar nach dem Urteil von einer sehr starken Botschaft, dass die Täter auch viele Jahre nach den Verbrechen des Holocaust noch für ihre Vergehen belangt werden können. Nun räumte er ein: "Am Anfang war ich begeistert, jetzt bin ich sehr enttäuscht."
Keine Regung
Als Kriegsgefangener hat Demjanjuk demnach den Nazis 1943 im Vernichtungslager Sobibor im heutigen Polen geholfen und mindestens 28.060 Juden in die Gaskammern getrieben. Ein Dutzend Holocaust-Überlebende und Angehörige von Opfern aus den Niederlanden nahmen als Nebenkläger an der Urteilsverkündung teil.
Demjanjuk nahm das Urteil ohne jede Regung auf. Der gebürtige Ukrainer, der das Verfahren von einem Rollbett neben der Richterbank mit einer Sonnenbrille über den Augen verfolgte, hat in dem fast eineinhalbjährigen Prozess geschwiegen. Auch am Prozessende verzichtete er auf ein Schlusswort.
Zwar konnte Demjanjuk keine konkrete Tat zugeschrieben werden. Das Gericht schloss sich jedoch der Argumentation der Anklage an: Da das Lager Sobibor im besetzten Polen allein zur planmäßigen Ermordung von Menschen diente, habe sich jeder mitschuldig gemacht, der dort Dienst tat.
Verteidigung kündigt Revision an
Der Prozess hatte Ende November 2009 begonnen und sich seit vor allem wegen immer neuer Beweisanträge der Verteidigung hingezogen. Sie hatte Freispruch gefordert und sah keinen Beweis für die Vorwürfe. Das Gericht blieb mit dem Urteil leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte sechs Jahre Haft beantragt.
Verteidiger Ulrich Busch kündigte bereits vor dem Urteil an, beim Bundesgerichtshof in Revision gehen zu wollen. Der BGH werde dieses Urteil "ziemlich sicher aufheben". Es werde nicht der Logik des Landgerichts folgen und einen konkreten Beweis verlangen.
Als Beweismittel hatten die Ermittler unter anderem den Dienstausweis Demjanjuks vorgelegt. Zudem wurde stets betont, dass der einst meistgesuchte Kriegsverbrecher als bewaffneter Wachmann hätte fliehen können.
Vermutlich letzter großer Prozess
Der Fall Demjanjuk gilt als der vermutlich letzte große Prozess um Nazi-Verbrechen. Dennoch hält Staatsanwalt Andreas Brendel von der nordrhein-westfälischen Zentralstelle für die Bearbeitung von NS-Massenverbrechen weitere Prozesse für möglich. "Solange es theoretisch noch möglich ist, dass wir jemanden auf die Anklagebank setzen, und das können wir ja noch mit 90, 95 (Jahren) machen, kann ich nie ausschließen, dass noch weitere große Prozesse anhängig sein werden", sagte Brendel.
Derzeit liegen noch 18 Ermittlungsverfahren in Dortmund an. Allein in den letzten zwei Jahren sei es zu Anklageerhebungen in Bonn, Aachen und Duisburg gekommen, sagte Brendel. Er betonte, man sei es "sowohl den Opfern als auch der Nachwelt schuldig (...), diese Sachen aufzuklären und, wenn wir sie denn finden, diese Leute auch anzuklagen".
Die kritisierte, dass die juristische Verfolgung in Deutschland zu spät begonnen hatte. "Die westdeutsche Justiz hat die Sache nicht nur schleifen lassen, sondern hat die alliierten Strafprozesse sogar rasch abgewickelt", sagte sie im Gespräch mit n-tv.de." Man hat versucht, die Ergebnisse der Strafverfolgung rückgängig zu machen, dieses Kapitel der alliierten Kriegsverbrecherprozesse auszulöschen."
Quelle: ntv.de, ghö/rts/dpa