Arbeitsverbot für Asylbewerber Deutscher Alleingang
28.11.2002, 20:30 UhrAsylbewerber werden in Deutschland auch künftig nicht nach einem Jahr eine Arbeit aufnehmen dürfen. Auf Wunsch der Bundesländer verhinderte Deutschland beim Treffen der EU-Innenminister in Brüssel eine Vorgabe, die Asylbewerbern nach spätestens einem Jahr automatisch Zugang zum Arbeitsmarkt erlaubt hätte. Der Rat einigte sich darauf, dass jeder Mitgliedstaat wie bisher selbstständig die Regeln für eine Arbeitserlaubnis festlegt.
Härtere Strafen für Menschenschmuggler
Die 15 EU-Staaten wollen Menschenschmugglern mit neuen Gesetzen das Handwerk legen. Die europäischen Innenminister beschlossen in Brüssel einheitliche Vorgaben zu Haftstrafen und Berufsverboten für die Täter. Sie einigten sich zudem auf einen Aktionsplan zur gemeinsamen Abschiebung unerwünschter Ausländer.
Menschenschmugglern soll laut Ratsbeschluss künftig mindestens acht Jahre Gefängnis drohen, wenn sie in einer kriminellen Vereinigung vorgehen oder das Leben der illegal über die Grenze gebrachten Menschen gefährden. Neben einer gerichtlichen Bestrafung wird den Schmugglern die Ausübung des Berufes verboten, den sie bei der Straftat ausübten. Das könnte für Lastwagenfahrer ebenso gelten wie für Spediteure oder Reiseveranstalter, die Menschen illegal in die EU bringen.
Zudem wurde ein Aktionsplan zur freiwilligen und erzwungenen Rückkehr von Drittstaatlern beschlossen. Er sieht unter anderem vor, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam entsprechende Charterflüge organisieren.
Quelle: ntv.de