Politik

Anfangsverdacht gegen Wulff Die Erklärung der Staatsanwaltschaft

Es wird einsam um Wulff.

Es wird einsam um Wulff.

(Foto: dapd)

Es ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Staatsanwaltschaft Hannover beantragt die Aufhebung der Immunität von Bundespräsident Wulff wegen des Anfangsverdachts der Vorteilsannahme beziehungsweise Vorteilsgewährung. Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft im Wortlaut.

"Nach umfassender Prüfung neuer Unterlagen und der Auswertung weiterer Medienberichte sieht die Staatsanwaltschaft Hannover nunmehr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (§ 152 Abs. 2 StPO) und somit einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung. Sie hat deshalb bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten beantragt.

Diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Hannover unabhängig nach intensiver kollegialer Beratung getroffen. Weisungen vorgesetzter Behörden hat es nicht gegeben.

Aufgabe der angestrebten Ermittlungen ist es, den Sachverhalt in einem förmlichen Verfahren zu erforschen. Nach dem gesetzlichen Auftrag (§ 160 Abs. 2 StPO) hat die Staatsanwaltschaft dabei nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln. Selbstverständlich gilt auch nach Bejahung des Anfangsverdachts die Unschuldsvermutung.

Über die Aufhebung der Immunität befindet der Deutsche Bundestag. Die Staatsanwaltschaft Hannover ist deshalb aus rechtlichen Gründen an weiteren Stellungnahmen gehindert."

Quelle: ntv.de, ghö/dpa/AFP

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