Politik

Volksentscheid Die Pläne von Rot-Grün

SPD und Grüne haben sich auf Eckpunkte für ein Gesetz Gesetz zur Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene geeinigt. Es könnte noch vor der Bundestagswahl am 22. September verabschiedet und dann im kommenden Jahr in Kraft treten, sagte der Grünen-Abgeordnete Gerald Häfner.

Dreistufiges Verfahren, hohe Hürden

Vorgesehen ist demnach ein dreistufiges Gesetzgebungsverfahren. Mit einer von mindestens 400.000 wahlberechtigten Bürgern unterstützten Volksinitiative soll ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden können. Sollte das Parlament den Entwurf nicht binnen acht Monaten verabschieden, können fünf Prozent der Wahlberechtigten - dies entspricht derzeit etwa drei Mio. Menschen - mit einem Volksbegehren eine Volksabstimmung einleiten. Der Bundestag hat dann erneut sechs Monate Zeit, das Gesetz zu verabschieden. Geschieht dies nicht, kommt es zum Volksentscheid.

Für die Wirksamkeit des Volksentscheids müssen mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten an diesem teilnehmen und die Mehrheit der Abstimmenden dem Gesetz zustimmen. Bei Gesetzen, für die eine Verfassungsänderung nötig ist, ist eine Beteiligung von 40 Prozent und eine Zwei-Drittel-Mehrheit vorgeschrieben. Für Gesetze, durch die Interessen der Länder berührt werden, sind Abstimmungsmehrheiten in der Mehrzahl der Länder notwendig. Aufgehalten werden kann ein Volksentscheid vom Bundesverfassungsgericht, das auf Antrag die Zulässigkeit eines Gesetzentwurfs prüfen kann.

Zustimmung von FDP und PDS

Häfner erklärte, PDS und FDP hätten bereits Zustimmung zu dem Vorhaben signalisiert. Er sei zuversichtlich, dass auch die Union die Initiative mittragen werde. Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) habe sich in der Vergangenheit mehrfach für den Volksentscheid im Bund ausgesprochen, sagte Häfner. Nach dem Festzurren der Eckpunkte müsse nun noch geklärt werden, in welchem Maße die Finanz- und Steuerpolitik von Volksabstimmungen ausgeschlossen werden.

Für die Einführung des Volksentscheids auf Bundesebene müsste das Grundgesetz geändert werden. Dazu ist im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.

Quelle: ntv.de

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