War ein "Versehen" EPA kippt Embryonen-Patent
24.07.2002, 00:19 UhrDas umstrittene Patent zur Züchtung menschlicher und tierischer Embryonen ist praktisch widerrufen worden. Es gilt nicht mehr für menschliche und tierische embryonale Stammzellen, sondern nur noch für adulte Zellen. Diese Entscheidung gab das Europäische Patentamt (EPA) am Mittwoch in München bekannt.
Das im Dezember 1999 der Universität Edinburgh erteilte Patent verstoße in zweierlei Hinsicht gegen das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ), sagte der Vorsitzende der Einspruchsabteilung des EPA, Reinhard Hermann. Zum einen sei die Erfindung nicht vollständig beschrieben, zum anderen verletzte das "Edinburgh-Patent" den Artikel 53 des EPÜ, der die Verwendung von menschlichen Embryonen zu kommerziellen und industriellen Zwecken verbietet.
Das "Edinburgh-Patent" EP 695 351 diente ursprünglich der Gewinnung und Veränderung von embryonalen Stammzellen. Dies war in der Patentschrift am Beispiel von Mäusen dargestellt worden. Das Patentamt hatte später erklärt, das Patent in der englischen Fassung fehlerhaft erteilt zu haben, weil es die Züchtung embryonaler Stammzellen von Menschen einschloss. Das EPA sprach in diesem Zusammenhang von einem "Versehen".
Die 14 Einspruchsparteien, darunter die Regierungen von Deutschland, Italien und den Niederlanden sowie Umweltschutzorganisationen, werteten die Entscheidung als grundlegenden Erfolg.
"Mit der heutigen Entscheidung ist der kommerziellen Verwertung von embryonalen Stammzellen vorerst ein Riegel vorgeschoben worden", sagte der Patentanwalt Christof Keussen, der das Bundesjustizministerium im dreitägigen Einspruchsverfahren vertrat. Der Patentexperte von Greenpeace, Christoph Then, wertete die Entscheidung als großen Erfolg seiner Organisation. Greenpeace hatte die Vergabe des umstrittenen Patents im Jahr 2000 öffentlich gemacht.
Quelle: ntv.de