Politik

Neue Regeln beim Einbau? EU-Pläne könnten Heizungsmarkt ab 2029 umwerfen

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
In der EU könnte ein Beschluss gefasst werden, der ab 2029 bei neu eingebauten Heizungen vor allem Wärmepumpen begünstigt.

In der EU könnte ein Beschluss gefasst werden, der ab 2029 bei neu eingebauten Heizungen vor allem Wärmepumpen begünstigt.

(Foto: IMAGO/Harry Koerber)

Während hierzulande seit Wochen über die Ausgestaltung des neuen Heizungsgesetzes gestritten wird, könnten Pläne aus Brüssel nochmal einen ganz anderen Spin in die Debatte bringen. Dort wird wohl darüber nachgedacht, nur noch den Einbau von Heizungen mit besonders hohem Wirkungsgrad zu erlauben.

Während sich die Ampel-Regierung in Deutschland noch nicht vollends darauf geneigt hat, wie die Heizungswende in deutschen Haushalten letztlich tatsächlich bewerkstelligt wird, sorgen angebliche Pläne aus der EU für Aufsehen. So soll laut "Bild"-Zeitung die "Ökodesign-Richtlinie" so verändert werden, dass für neu eingebaute Heizungen mindestens "115 Prozent Wirkungsgrad" vorgesehen sind. Eine solche Änderung, sollte sie tatsächlich in Brüssel beschlossen werden, würde einem Verbot von Öl- und Gasheizungen gleichkommen, da sie diesen Wert nicht erreichen. Wärmepumpen hingegen gelten in der Regel als deutlich effizienter.

Marek Miara, Spezialist am Fraunhofer-Institut, der seit zehn Jahren die Effizienz von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden vermisst, erklärte ntv kürzlich: "Die Effizienz von einer Wärmepumpe berechnet man so, dass man das Verhältnis zwischen der Wärme, die die Wärmepumpe bereitgestellt hat, und dem Strom, der benötigt wurde, ins Verhältnis setzt. Also wie viel Einheiten Wärme bekomme ich für eine Einheit elektrische Energie? In den allermeisten Fällen, auch bei sogenannten Luft-Wasser-Wärmepumpen, war die Effizienz mehr als 3." Mit anderen Worten: Aus einer Kilowattstunde Strom, die eine Wärmepumpe benötigt, kann sie in der Regel mehrere Kilowattstunden Wärme bereitstellen.

Richtlinie wird noch verhandelt

Auf Anfrage von RTL/ntv sagte EU-Kommissions-Pressesprecherin Birgit Schmeitzner: "Unser Vorschlag ist technologieneutral, schließt keine Technologie oder Energiequelle ab dem Jahr 2029 aus. So wären beispielsweise der Einbau neuer Gasheizkessel in Hybridsystemen, etwa in Kombination mit Photovoltaik oder Wärmepumpen, weiter zulässig." Bereits existierende Heizungen seien ohnehin von den Bestimmungen nicht erfasst.

Die neue Ökodesign-Richtlinie der Kommission wurde laut Schmeitzner bereits im März 2022 vorgelegt und veröffentlicht. Sie werde nun im Ko-Gesetzgebungsverfahren mit Rat und Parlament verhandelt. "Bei der Erarbeitung des Kommissionsvorschlages zu den neuen Durchführungsbestimmungen werden die Mitgliedstaaten und Verbände umfassend beteiligt. Das Parlament und der Rat sind in den Prozess eingebunden und haben ein Mitspracherecht, bevor der Vorschlag angenommen wird."

Debatten in Deutschland gehen in nächste heiße Phase

Die ursprünglichen Pläne für das "Gebäudeenergiegesetz" in Deutschland sehen vor, dass neu eingebaute Heizungen (mit einigen Ausnahmen) ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die FDP plädiert jedoch auf mehr "Technologieoffenheit" in dem Vorhaben und möchte unter anderem, dass auch weiterhin Gas- oder Ölheizungen neu eingebaut werden können, die zum Beispiel auf Wasserstoff oder synthetischen Kraftstoffen basieren. Das Heizen mit Holz beziehungsweise Pellets, das jedoch als massiv umwelt- und auch gesundheitsschädlich gilt, wird ebenfalls genannt.

Im Bundestag wird voraussichtlich nächste Woche über das Thema diskutiert. Wirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen, der das Gesetz zusammen mit Bauministerin Klara Geywitz von der SPD vorgelegt hatte, hatte Änderungen angekündigt, um eine Einigung mit der FDP zu ermöglichen.

Quelle: ntv.de, rog

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen