Politik

Razzien einen Tag zu früh? Edathy sieht seine Immunität verletzt

Sebastian Edathy hält sich derzeit an einem unbekannten Ort im Ausland auf.

Sebastian Edathy hält sich derzeit an einem unbekannten Ort im Ausland auf.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat sich bei den Ermittlungen gegen Edathy offenbar einen Lapsus geleistet. In den Augen des SPD-Politikers durchsuchten die Behörden seine Wohnungen zu einem Zeitpunkt, zu dem er noch Immunität als Abgeordneter genoss.

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy erhebt neue schwere Vorwürfe gegen die Justizbehörden. Der unter Verdacht auf Besitz von Kinderpornografie stehende Politiker beklagt, dass die Staatsanwaltschaft Hannover mit den Durchsuchungen seiner Räumlichkeiten am 10. Februar 2014 gegen das Grundgesetz verstoßen habe.

Edathy sieht seine Immunität als damaliger Bundestagsabgeordneter verletzt. Der SPD-Politiker hatte am 7. Februar 2014 bei Bundestagspräsident Norbert Lammert seinen Mandatsverzicht erklärt - offiziell aus gesundheitlichen Gründen. In den Augen Edathys Anwalts Christian Noll verliert ein Abgeordneter seine Immunität jedoch erst, wenn der Bundestagspräsident den Verzicht bestätigt. Diese Frist sei nicht eingehalten worden.

Die Bundestagsverwaltung gab an, dass Lammert eine solche Bestätigung am 10. Februar 2014 erteilt habe. Noch am selben Tag fanden die Razzien bei Edathy statt. Laut Noll hätten sie jedoch frühestens am 11. Februar durchgeführt werden dürfen.

Formfehler könnte Folgen haben

Für Edathys Anwalt ist die Angelegenheit mehr als nur ein Formfehler. Noll macht in einem Schreiben an das niedersächsische Justizministerium geltend, dass die Durchsuchungen und damit auch die dabei gewonnenen Erkenntnisse rechtswidrig seien. Damit steht eine mögliche spätere Anklage auf tönernen Füßen.

Edathy versucht über seinen Anwalt durch die neuen Vorwürfe zudem erneut, die Staatsanwaltschaft Hannover als ermittelnde Behörde loszuwerden. Noll schreibt: "Eine Staatsanwaltschaft, die unter Missachtung der Rechte eines Bundestagsabgeordneten ein Ermittlungsverfahren betreibt, ist ersichtlich ungeeignet, dieses Verfahren noch länger fortzuführen."

Quelle: ntv.de, jog

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