Politik

Saar-SPD gegen Müller Einstweilige Verfügung abgelehnt

Für die Aufregung im Saarland sorgten unter anderem Anzeigen der Staatskanzlei in Amtsblättern unter der Rubrik "Der Ministerpräsident informiert". Darin heißt es: "Von Ihrer Entscheidung wird es abhängen, ob die seit 1999 geführte CDU-Landesregierung ihre Arbeit weiterführen kann."

Für die Aufregung im Saarland sorgten unter anderem Anzeigen der Staatskanzlei in Amtsblättern unter der Rubrik "Der Ministerpräsident informiert". Darin heißt es: "Von Ihrer Entscheidung wird es abhängen, ob die seit 1999 geführte CDU-Landesregierung ihre Arbeit weiterführen kann."

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die saarländische SPD ist mit ihrem Antrag gegen eine aus ihrer Sicht unzulässige Wahlwerbung der CDU-geführten Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes zum Teil gescheitert.

Das Gericht lehnte eine einstweilige Anordnung gegen die weitere Verbreitung der Veröffentlichungen ab. Ein solcher Erlass setze voraus, dass schwere Nachteile drohten. Nachdem die Regierung aber erklärt habe, die Veröffentlichungen seien abgeschlossen, habe das Gericht die Gefahr weiterer künftiger Nachteile bis zum Wahlabend verneint.

Die Klage der SPD hatte sich gegen ein Schreiben von Ministerpräsident Peter Müller (CDU) an alle Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, gegen Anzeigen in Mitteilungsblättern der Gemeinden und eine Broschüre des Innenministeriums gerichtet. Die Landesregierung begrüßte den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes. Dieser zeige, dass unerlaubte Wahlwerbung aus Steuermitteln durch die Landesregierung nicht stattgefunden habe, erklärte Staatskanzlei-Chef Karl Rauber (CDU). Tatsächlich soll jedoch über die Verfassungsmäßigkeit der Öffentlichkeitsarbeit erst im Hauptsacheverfahren entschieden werden.

Quelle: ntv.de, hvo/AFP

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