"Kalifatstaat" bleibt verboten Entscheidung Schilys rechtens
27.11.2002, 00:03 UhrDie islamistische Vereinigung "Kalifatstaat" bleibt verboten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am Mittwochabend eine entsprechende Entscheidung der Bundesregierung. Die radikal-islamische Organisation wird von Metin Kaplan geleitet, der als "Kalif von Köln" bekannt wurde und derzeit wegen Aufrufs zum Mord an einem Rivalen in Haft sitzt.
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hatte die Vereinigung im Dezember 2001 verboten. Das Verbot erstreckt sich nach Gerichtsangaben auch auf eine Reihe von Teilorganisationen des "Kalifatstaates". Drei von ihnen hatten ebenfalls vor dem obersten Verwaltungsgericht geklagt. Das Verbot ist damit in ersten und letzter Instanz bestätigt worden.
Schily hatte seine Entscheidung mit der "aggresiv-kämpferischen" Haltung der Vereinigung begründet. Der "Kalifatstaat" richte sich dabei gegen die demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Das Verbot war auf der Basis des nach den Anschlägen vom 11. September 2001 reformierten Vereinsrechts, aus dem das Religionsprivileg gestrichen wurde, erlassen worden.
Von dem Verbot betroffen sind auch 19 Teilorganisationen mit insgesamt rund 1.100 Mitgliedern und die Stiftung "Diener des Islam". Kaplans Anwälte hatten gegen die Verfügung Schilys mit der Begründung geklagt, diese sei mit dem Recht auf freie Religionsausübung nicht vereinbar.
Der Führer des "Kalifatstaats" und selbst ernannte "Kalif von Köln" verbüßt zurzeit eine vierjährige Haftstrafe. Die Türkei hat seine Auslieferung beantragt. Kaplan soll im März 2003 aus der Haft entlassen werden.
Quelle: ntv.de