Politik

Däubler-Gmelin droht mit Karlsruhe Euro-Rettung beschäftigt Juristen

Wollen die Euro-Rettung zum Gegenstand einer Volksabstimmung machen: Herta Däubler-Gmelin und Christoph Degenhart.

Wollen die Euro-Rettung zum Gegenstand einer Volksabstimmung machen: Herta Däubler-Gmelin und Christoph Degenhart.

(Foto: dpa)

Wenn es Schwarz-Gelb gelingt, eine Mehrheit für ESM und Fiskalpakt zu bekommen, steht eine neue Hürde bevor. Mehrere Organisationen wollen die Euro-Rettungsmaßnamen vom Verfassungsgericht prüfen lassen. Eine der Anführerinnen des Protests ist Ex-Justizministerin Däubler-Gmelin.

Was ist der ESM?

Der Europäische Stabilitätsmechanismus, kurz ESM, ist der dauerhafte Euro-Schutzschirm. Er springt mit Krediten ein, wenn Euro-Staaten an den Finanzmärkten kein Geld mehr zu verträglichen Zinsen erhalten.

Sein Kreditvolumen liegt bei 500 Mrd. Euro. Dafür statten die Mitgliedsländer des Euro den ESM mit einem Kapitalstock von 80 Mrd. Euro in bar aus. Zudem übernehmen die Staaten Garantien in Höhe von 620 Mrd. Euro. Mit diesen Sicherheiten im Rücken nimmt der ESM Geld am Kapitalmarkt auf und finanziert damit Kredite an Euro-Staaten sowie Käufe von Staatsanleihen.

Noch ist alles sehr hypothetisch: Sollten Bundesrat und Bundestag die europäischen Verträge zum permanenten Euro-Rettungsschirm ESM und zum Fiskalpakt billigen, dann wird das ein juristisches Nachspiel haben. Das zumindest droht ein Bündnis aus Parteien und Nichtregierungsorganisationen an. Die Vereinigung will sich mit einer Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht wenden.

Das Bündnis, dem neben der Organisation "Mehr Demokratie", den Freien Wählern und der ÖDP auch Einzelpersonen wie die Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin angehören, stört sich an mehreren Punkten. Grundsätzlich fordern die Kritiker der aktuellen Europapolitik, dass über so tiefgreifende Veränderungen das Volk befragt wird, wie das beispielsweise in Irland der Fall ist. Das ist bislang nicht geplant.

Abstimmung im Mai geplant

Doch auch inhaltlich haben die Rebellen Probleme mit ESM und Fiskalpakt. Rechtsprofessor Christoph Degenhart sagt: "Der Rubikon hin zu einem europäischen Bundesstaat wird überschritten." Degenhart will gemeinsam mit Däubler-Gmelin als Klageführer bei einer Verfassungsbeschwerde auftreten.

Däubler-Gmelin moniert, dass im ESM die Frage der Haftungshöhe Deutschlands unklar bleibe. Außerdem schränke der Fiskalpakt die Rechte des deutschen Parlaments in unzumutbarer Weise ein, weil die Regelungen anders als die Schuldenbremse im Grundgesetz unkündbar sei, argumentiert Degenhart.

Ob die Beschwerde überhaupt zustande kommt, entscheidet sich in Mai. Dann wollen die beiden Kammern Bundestag und Bundesrat über die Ratifizierung abstimmen. Für die Umsetzung des ESM-Vertrages in deutsches Recht reicht der schwarz-gelben Koalition in Bundestag und Bundesrat eine einfache Mehrheit. Das ESM-Finanzierungsgesetz wiederum ist nach Angaben der Koalition ein Einspruchsgesetz. Eine Zustimmung der Länderkammer ist nicht erforderlich, der Bundesrat kann das Gesetz allenfalls verzögern. Für den Fiskalpakt dagegen ist jeweils eine .

Quelle: ntv.de, jog/rts

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