Politik

Schuldspruch im Auschwitz-Prozess Ex-Wachmann will Urteil anfechten

Reinhold Hanning (r.) neben seinem Anwalt Andreas Scharmer: Beide wollen ein milderes Strafmaß erstreiten.

Reinhold Hanning (r.) neben seinem Anwalt Andreas Scharmer: Beide wollen ein milderes Strafmaß erstreiten.

(Foto: picture alliance / dpa)

Nach dem Urteil im Prozess um den Ex-SS-Mann Reinhold Hanning will dessen Anwalt Revision beantragen. Es könne nicht zugelassen werden, dass ein 94-Jähriger in Haft geht, sagt er. Derweil will die Nebenklage ein noch härteres Strafmaß erreichen.

Nach der Verurteilung des früheren Auschwitz-Wachmanns Reinhold Hanning zu fünf Jahren Haft muss der Bundesgerichtshof voraussichtlich das Urteil prüfen. Einige Vertreter der Nebenklage haben Revision eingelegt, wie sie am Abend mitteilten. Auch Hannings Verteidiger Andreas Scharmer kündigte an, vor Fristablauf am Freitag Revision zu beantragen. "Wir können es nicht zulassen, dass ein 94-Jähriger in Haft geht", sagte er.

Der frühere SS-Mann des NS-Vernichtungslagers Auschwitz war am vergangenen Freitag wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Hannings zweiter Verteidiger, Johannes Salmen, hat nach mehreren Medienberichten bereits Rechtsmittel eingelegt. Ob sie die Revision tatsächlich aufrechterhalten, wollen Verteidigung und Nebenkläger von der schriftlichen Urteilsbegründung abhängig machen. Für diese haben die Richter noch mehrere Wochen Zeit.

So lange das Urteil nicht rechtskräftig ist, bleibt Hanning auf freiem Fuß. Auch über die Frage der Haftfähigkeit muss dann erst später entschieden werden. In dem ganz ähnlichen Verfahren gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning, der in Lüneburg zu vier Jahren Haft wegen Beteiligung am Mord in 300.000 Fällen verurteilt wurde, warten die Prozessbeteiligten seit mehr als elf Monaten auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshof über die Revision.

Nebenkläger wollen Rechtsklarheit

Die Anwälte der Holocaust-Überlebenden, die den Prozess als Nebenkläger verfolgten, sind in der Frage, ob sie das Urteil anfechten wollen oder nicht, gespalten. Thomas Walther, der eine große Gruppe der insgesamt mehr als 50 Nebenkläger vertritt, will in der Hoffnung auf ein schnelles rechtskräftiges Urteil auf Rechtsmittel verzichten. "Ich halte dieses Urteil für absolut richtig. Es gibt keine Notwendigkeit, es anzufechten", sagte er.

Dagegen haben eine Reihe von Anwälten um Markus Goldbach Revision eingelegt. Sie halten Hanning für einen Mittäter, es gehe nicht bloß um Beihilfe. "Es geht uns auch darum, für künftige Genozide für Rechtsklarheit zu sorgen, wie eine solche Nähe zum Mordgeschehen zu bewerten ist", sagte Goldbach. Das Landgericht Detmold kündigte für Montag eine Mitteilung zu den bis dahin eingegangenen Revisionen an.

Quelle: ntv.de, jug/dpa

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