Politik

Karlsruhe weist Klage ab Freier Journalist erhält letzten Platz

Im Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße in München.

Im Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße in München.

(Foto: dpa)

Eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen die Verlosung von Medienplätzen im NSU-Prozess ist gescheitert. Damit dürfte der Weg für den Prozessauftakt am Montag frei sein - es sei denn, es gibt weitere Eilanträge. Zudem verlost das OLG einen weiteren Prozessplatz an einen freien Journalisten.

Vier Tage vor Beginn des NSU-Prozesses hat das Bundesverfassungsgericht einen weiteren Antrag gegen die Vergabe der Medienplätze abgewiesen. Die Karlsruher Richter nahmen die Klage eines freien Journalisten auf Erteilung eines festen Sitzplatzes nicht zur Entscheidung an. Nach Angaben des Gerichts sind derzeit keine weiteren Eilverfahren gegen die Platzvergabe in Karlsruhe anhängig.

Diese Tür zum Saal 101 wird ab kommenden Montag häufiger in den Medien zu sehen sein.

Diese Tür zum Saal 101 wird ab kommenden Montag häufiger in den Medien zu sehen sein.

(Foto: dpa)

Der Berliner Journalist Martin Lejeune hatte im ersten Akkreditierungsverfahren, bei dem die Plätze nach dem Eingang der Anmeldung vergeben worden waren, einen festen Sitzplatz erlangt. Bei der erneuten Platzvergabe im Losverfahren ging er dann leer aus. Sein Eilantrag auf Zuteilung eines Platzes blieb in Karlsruhe ohne Erfolg: Die Verfassungsbeschwerde sei unbegründet, weil keine Grundrechte verletzt seien, hieß es.

Lejeune zeigte sich von der Entscheidung aus Karlsruhe enttäuscht. "Das ist keine gute Entscheidung für die Pressefreiheit, insbesondere nicht für freie Journalisten, Onlinejournalisten und Blogger", schrieb der Berliner Journalist in einer Stellungnahme.

Nachträglich ein Platz ausgelost

Zudem wurde ein freier Journalist im Oberlandesgericht nachträglich für einen reservierten Platz im NSU-Prozess ausgelost. Der freie Journalist Oliver Renn wurde durch den Notar Dieter Mayer gezogen. Der Platz war aufgrund einer Panne wieder freigeworden: Ein WDR-Mitarbeiter hatte seinen Akkreditierungsantrag zurückgezogen - er war aber bei der ersten Ziehung am vergangenen Montag im Lostopf geblieben und gezogen worden.

"Zeit" und "FAZ" verzichten auf Klage

Nach der "Zeit" hat inzwischen auch die ebenfalls bei der Verlosung gescheiterte "Frankfurter Allgemeine Zeitung" angekündigt, auf eine Verfassungsbeschwerde zu verzichten. Sie kann trotzdem auf einen reservierten Platz im Gerichtssaal zählen, weil ihr die zur Mediengruppe Madsack gehörende "Oberhessische Presse" ihren Presseplatz überlässt, wie die "FAZ" berichtete. Der Mediengruppe Madsack sei ein weiterer Presseplatz für die "Lübecker Nachrichten" sicher.

Am kommenden Montag soll der Prozess gegen die mutmaßliche rechtsextreme Terroristin Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte vor dem Oberlandesgericht München beginnen. Der Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) werden zehn Morde in den Jahren 2000 bis 2007 angelastet.

Kein Anspruch auf Übertragung

Bereits am Mittwoch hatte das Verfassungsgericht den Antrag eines anderen freien Journalisten abgewiesen. Dieser hatte einen Sitzplatz oder hilfsweise die Videoübertragung in einen anderen Saal gefordert. Ein Anspruch auf Bild- und Tonübertragung in einen anderen Saal des Gerichts lasse sich aus dem Grundrecht der Pressefreiheit nicht herleiten, so die Verfassungsrichter. Zur Frage, ob eine solche Übertragung zulässig wäre, äußerte sich das Gericht nicht.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages macht nach einem Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" Bedenken gegen eine Videoübertragung geltend. Demzufolge verweisen Rechtsexperten auf die "Menschenwürde der Verfahrensbeteiligten".

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags, Siegfried Kauder (CDU), kündigte an, dass sich der Ausschuss mit dem Thema Videoübertragung im Gericht auseinandersetzen wird. Er werde vorschlagen, dass sich der Ausschuss in einer der kommenden Sitzungswochen mit dem Thema befasst und Experten dazu anhört, um herauszufinden, was möglich sei und was nicht, sagte Kauder dem "Tagesspiegel".

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen