Urteil gegen Bin-Laden-Fahrer Fünf Monate lebenslänglich
08.08.2008, 14:47 UhrDer ehemalige Fahrer von Terroristenchef Osama bin Laden ist im ersten US-Kriegsverbrecherprozess seit dem Zweiten Weltkrieg zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Eine Militärjury im Gefangenenlager Guantnamo auf Kuba blieb damit deutlich unter dem Antrag der Anklage, die mindestens 30 Jahre für Salim Ahmed Hamdan wegen Unterstützung des Terrorismus gefordert hatte. Ihm würden zudem 61 Monate Gefangenschaft auf die Strafe angerechnet, sagte ein Militärsprecher.
Damit verbleiben Hamdan fünf Monate Haft. Allerdings erklärte das Verteidigungsministerium, der Jemenit werde nach der Verbüßung seiner Haft wieder als "feindlicher Kämpfer" eingestuft und nicht freigelassen. Sein Status werde jährlich von einem Gremium überprüft.
Der 37-Jährige war der Unterstützung des Terrorismus in fünf von acht Anklagepunkten für schuldig befunden worden. Die Militärjury sprach ihn aber vom schwereren Vorwurf der Verschwörung frei. Der Angeklagte hatte bei der Urteilsfindung um Nachsicht gebeten. Er habe die Arbeit nur angenommen, weil er Geld brauchte, beteuerte Hamdan.
Staatsanwalt Lawrence Morris zeigte sich "völlig zufrieden" mit dem Urteil, das die "Fairness und Gerechtigkeit des Tribunalsystems" bestätigt habe. Auch die Verteidigung würdigte die maßvolle Entscheidung der aus Offizieren zusammen gesetzten Jury, die die Verschwörungstheorie der Militärstaatsanwaltschaft zurückgewiesen hatte.
Obama und McCain uneins
In ersten politischen Reaktionen verwies der demokratische Präsidentschaftskandidat Barack Obama auf "gefährliche Mängel" des Verfahrens. Sein republikanischer Konkurrent John McCain meinte dagegen, dass die Geschworenen offensichtlich "die Erkenntnisse sorgfältig abgewogen haben".
Die Anklage hatte dem aus dem Jemen stammenden Mann vorgeworfen, faktisch Leibwächter Bin Ladens gewesen zu sein und ihm dabei geholfen zu haben, der Verfolgung durch US-Spezialfahnder zu entkommen. Das Militärgericht hatte aber zu Beginn des Verfahrens einige Aussagen Hamdans für nicht verwendbar erklärt, weil sie unter "Anwendung von Zwangsmitteln" - sprich Folter - entstanden seien.
"Prozesse zweiter Klasse"
Die Verfahren vor dem Sondergericht sind international umstritten, weil die Angeklagten weniger Rechte als in normalen Militärprozessen oder Zivilverfahren haben. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von "Prozessen zweiter Klasse, die die US-Regierung ihren Bürgern niemals zumuten würde".
Hamdan war Ende 2001 an einer Straßensperre in Afghanistan gefasst worden und als einer der ersten Häftlinge in das umstrittene Gefangenlager gebracht worden, das die US-Regierung nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingerichtet hatte. Sein Prozess war zwar das erste Verfahren in Guantnamo, doch war es nicht das erste Urteil: Der Australier David Hicks hatte sich 2007 für schuldig erklärt und war danach ohne Prozess an sein Heimatland überstellt worden. Er ist inzwischen wieder auf freiem Fuß.
Quelle: ntv.de