Einigung auf Kennzeichungpflicht Gen-Lebensmittel in der EU
10.12.2002, 07:59 UhrDie EU-Umweltminister haben sich auf eine Kennzeichnungspflicht für genmanipulierte Lebens- und Futtermittel geeinigt. Sie müssen zukünftig klar und eindeutig für Verbraucher und Händler von herkömmlichen Produkten unterschieden werden können.
Die Regelung zur Rückverfolgbarkeit undEtikettierungs-Pflicht von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ermögliche den Konsumenten die Wahlfreiheit zwischenProdukten mit oder ohne GVO, sagte der dänische Umweltminister undamtierende EU-Ministerratsvorsitzende Hans Christian Schmidt.
Produkte, die aus gentechnisch verändertenOrganismen hergestellt wurden oder diese enthalten, müssen auf demEtikett im Supermarktregal klar auf dem Etikett erkennbar sein. Die zukünftigen Bestimmungen umfassen die Entwicklung einesStrichcodesystems, mittels dessen jeder einzelne GVO registriertwird. So kann seine Verwendung durch die gesamte Produktionsketteverfolgt werden.
Die neuen Bestimmungen, die nach der Zustimmung durch dasEuropäische Parlament bereits im kommenden Jahr in Kraft treten könnten, gehören zu einem umfassenden EU-Regelwerk über GVO.
Dieses umfasst auch die Entscheidung der EU-Agrarminister von Ende November über verschärfte Regeln für die Kennzeichnung von Fertigprodukten,die gentechnisch veränderte Zutaten enthalten. Danach müssen etwaKekse, Chips oder Margarine auf den Etiketten als Gen-Lebensmittelausgezeichnet werden, wenn sie zu mindestens 0,9 Prozent aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen. Das EU-Parlament hattesich allerdings zuvor für einen strengeren Grenzwert von 0,5 Prozent ausgesprochen.
Das Verbraucherschutzministerium in Berlin wies darauf hin, dass Lebensmittel bereits heute gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten können. Darunter fielen zumBeispiel Frühstücksflocken aus US-Mais und Produkte mit Soja. Bislangsei dies wegen fehlender Kennzeichnung für die Verbraucher jedoch nicht ersichtlich.
Quelle: ntv.de