Politik

Frankreichs Senatoren sind skeptisch Genozid-Gesetz vorerst gestoppt

Frankreichs Völkermordgesetz hat die türkisch-französischen Beziehungen stark belastet. Nun wollen Abgeordnete das Gesetz stoppen. Sie halten es für verfassungswidrig. Die Türkei begrüßt den Vorstoß.

Vor dem französischen Konsulat in Istanbul protestieren Menschen gegen das Völkermordgesetz.

Vor dem französischen Konsulat in Istanbul protestieren Menschen gegen das Völkermordgesetz.

(Foto: REUTERS)

Der Streit um das französische Völkermordgesetz wird zum Fall für den Pariser Verfassungsrat. Beim höchsten politischen Kontrollgremium des Landes gingen zwei Anträge von jeweils mehr als 60 Parlamentariern verschiedenster Parteien ein. Sie halten das am 23. Januar verabschiedete Genozid-Gesetz für verfassungswidrig und sind damit der gleichen Auffassung wie die türkische Regierung.

Der umstrittene Text stellt die Leugnung von Völkermorden unter Strafe, die in Frankreich offiziell als solche eingestuft worden sind. Darunter fällt neben der Judenvernichtung im Zweiten Weltkrieg auch das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkriegs.

Türkei drohte mit Abbruch der Beziehungen

Das Verbot hatte das Klima zwischen Frankreich und der Türkei erheblich belastet, die wegen des Gesetzes weitreichende Konsequenzen für das Verhältnis beider Staaten angekündigt hat. Sie bestreitet einen Genozid und hat mit dem Abbruch der Beziehungen und mit einem Verbot französischer Firmenbeteiligungen in der Türkei gedroht.

Der türkische Regierungschef Tayyip Erdogan bezeichnete das Gesetz als "rassistisch und diskriminierend". Bereits im Dezember hatte die Zustimmung der französischen Nationalversammlung zu dem Gesetz zu großem Unmut in der türkischen Regierung geführt. Der Botschafter in Paris wurde zeitweise abgezogen, die militärischen Beziehungen auf Eis gelegt.

Verfassungsrat hat einen Monat Zeit

Nach der Nationalversammlung hatte in der vergangenen Woche auch der Senat ein Verbot der Leugnung von Völkermorden beschlossen. Damit steht auch das Bestreiten des Genozids an Armeniern im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkriegs künftig unter Strafe. Doch auch französische Kritiker sehen das Gesetz kritisch und vermuten unter anderem ein Angriff auf das Recht der freien Meinungsäußerung.

Die Türkei begrüßte den Vorstoß der Parlamentarier. "Es drohte ein Bruch. Wir warten nun die Entscheidung des Verfassungsrates ab", sagte ein Sprecher der türkischen Botschaft der Nachrichtenagentur AFP. Der Verfassungsrat muss innerhalb eines Monats über den Einspruch entscheiden.

Quelle: ntv.de, dpa/rts

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen