Politik

Millionen schauen auf Karlsruhe Gericht prüft Pendlerpauschale

Für zahlreiche Berufspendler wird es in dieser Woche spannend: Am Mittwoch steht beim Bundesverfassungsgericht die umstrittene Abschaffung der Pendlerpauschale auf dem Prüfstand. Das Karlsruher Gericht ist vom Bundesfinanzhof sowie von den Finanzgerichten Niedersachsens und des Saarlands angerufen worden. Sie halten die seit Anfang 2007 geltende Regelung für verfassungswidrig. Ein Urteil will der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts aber erst bis zum Ende des Jahres verkünden.

Die mündlichen Ausführungen der Karlsruher Richter dürften aber die seit Monaten andauernde politische Debatte beeinflussen. Die CSU, die vom gemeinsamen Koalitionsbeschluss abgerückt ist, hat die Forderung nach Rückkehr zur Pendlerpauschale vom ersten Kilometer an zu einem der wichtigsten Wahlkampfthemen gemacht. In Bayern wird Ende September ein neuer Landtag gewählt.

Aber auch Politiker der Koalition sowie Landesverbände von Union und SPD unterstützen angesichts der hohen Kraftstoffpreise die CSU. Die Spitzen der großen Koalition lehnen die Wiedereinführung der Pendlerpauschale dagegen ab. Sie wollen zunächst das Urteil der Karlsruher Richter abwarten. Zuletzt hatten sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) in einem gemeinsamen Beitrag gegen eine Rückkehr zur alten Regelung ausgesprochen.

CSU, CDU und SPD hatten die Pendlerpauschale zum 1. Januar 2007 abgeschafft. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können nur noch ab dem 21. Kilometer 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden. Drei Finanzgerichte halten diese Regelung für rechtens.

Aus Sicht des Bundesfinanzhofs und der zwei anderen Gerichte dagegen verstößt die Neuregelung gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Zentraler Punkt der mündlichen Verhandlung ist das "Werkstorprinzip", das der Gesetzgeber durch die Neuregelung eingeführt hat. Danach beginnt die Arbeit am "Werkstor", womit der Weg dorthin nicht mehr zu den - steuerlich absetzbaren - Kosten der Arbeit gehören soll. Mit der Ausnahme für weitere Strecken sollen besondere Härtefälle gelindert werden.

Nach Meinung der Kritiker verstößt der Gesetzgeber damit gegen das "Nettoprinzip", also gegen den Grundsatz, dass beruflich veranlasste Ausgaben nicht besteuert werden dürfen. Obwohl die Wahl des Wohnorts eine private Entscheidung sei, gehörten die Fahrten zum Arbeitsplatz zu den "beruflichen Aufwendungen". Zudem sei das "Werkstorprinzip" nicht folgerichtig umgesetzt, weil es für Pendler ab dem 21. Kilometer nur eingeschränkt gelte. Außerdem verletze die Regelung den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie, weil die Situation von zwei berufstätigen Ehepartnern, die an verschiedenen Orten arbeiteten, nicht ausreichend berücksichtigt sei.

Quelle: ntv.de

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