Politik

Streit um Sexualstrafrecht Grüne sträuben sich

In der rot-grünen Koalition gibt es Streit über eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Die Grünen wollen sie nicht vorbehaltlos mittragen. "Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass das, was schon gemacht worden ist, ausreicht ", sagte Grünen-Fraktionsvize Hans-Christan Ströbele der "Rheinischen Post".

Im Bundestag sprach sich Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) erneut dafür aus, den sexuellen Missbrauch von Kindern schärfer zu bestrafen. Die Mindeststrafe soll nun ein Jahr Haft betragen. Dies fordert auch die Union. Die Grünen-Abgeordnete Irmingard Schewe-Gerigk meinte, dass dies an der Praxis vorbeigehe. Die Strafen seien schon jetzt höher als früher.

Gegensätzliche Meinungen zwischen den Koalitionspartnern gibt es auch bei der Frage der DNA-Analyse. Zypries will den so genannten genetischen Fingerabdruck bei jeder Tat mit sexuellem Hintergrund nutzen. Ströbele hingegen hält dies etwa bei Exhibitionisten für zu weit gehend. Bei sexuellem Missbrauch oder Kinderpornografie müsse die Koalition aber "Nachbesserungen" prüfen, sagte Ströbele der "Rheinischen Post".

Richterbund für Sicherheitsverwahrung

Nach Ansicht des Deutschen Richterbunds müssen gefährliche Sexualstraftäter auch nach Verbüßung der Haft in Sicherheitsverwahrung genommen werden können. Wie von der Union gefordert, sollte der Gesetzgeber die Möglichkeit schaffen, ohne dass dies bereits bei der Verurteilung vorgesehen war. Justizministerin Zypries lehnt eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung mit der Begründung ab, dass dem Bund nach dem Grundgesetz dafür die gesetzgeberische Kompetenz fehle.

Der Bundesgerichtshof hatte erst am Mittwoch die Anordnung einer Sicherheitsverwahrung gegen gefährliche Sexualstraftäter erleichtert. Dem Urteil nach können Täter nach dem ersten Rückfall in Sicherheitsverwahrung genommen werden, wenn er wegen früherer Taten zu mindestens drei Jahren Haft verurteilt worden war. Bislang konnte eine Sicherheitsverwahrung nur verhängt werden, wenn sie bei der Verurteilung schon festgelegt worden war.

Die Sicherheitsverwahrung wird vom Gericht verhängt und beginnt erst nach Verbüßung einer Haftstrafe. Theoretisch könnte ein gefährlicher Verbrecher so bis zu seinem Tod in Verwahrung bleiben. Die Maßnahme soll aber auch helfen, sich in ein künftiges Leben in Freiheit einzugliedern. Gegen Jugendliche und Heranwachsende darf sie nicht verhängt werden.

Quelle: ntv.de

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