Renten für DDR-Regierung? Grüne und Linke dagegen
09.02.2007, 07:10 UhrLinkspartei und Grüne haben die geplante Rente für die Mitglieder der letzten DDR-Regierung kritisiert. "Ich wage zu bezweifeln, dass die Rente gerechtfertigt ist", sagte der rechtspolitische Sprecher der PDS-Nachfolgerin Linkspartei im Bundestag, Wolfgang Neskovic, der "Berliner Zeitung". Die Renten von Ostdeutschen seien bisher nicht an das Westniveau angepasst worden. "Bevor ohnehin privilegierte Gruppen mehr Rente erhalten, müssten die Renten der Ostdeutschen angeglichen werden." Die Rente dürfe nur nach einer Prüfung der Bedürftigkeit ausgezahlt werden.
Skeptisch sehen auch die Grünen die geplante Regelung. Das Motiv sei zwar verständlich, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, dem Blatt. "Aber die Lösung überzeugt mich systematisch nicht." Sie stehe im Widerspruch zum eigentlichen Schwerpunkt des Gesetzes, wonach bei Ministern die Mindestamtszeit für die Altersversorgung von zwei auf vier Jahre erhöht werden soll. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) unterstützte dagegen das Vorhaben. "Es ist eine außerordentliche Anerkennung für Menschen, die sich in einem dramatischen Übergangsjahr engagiert haben."
Das Bundeskabinett hatte Ende Januar einen Gesetzentwurf beschlossen, der für Kabinettsmitglieder längere Amtszeiten für die Pensionsberechtigung, ein geringeres Übergangsgeld und die Rente mit 67 vorsieht. Dagegen sollen die Mitglieder des letzten, frei gewählten Ministerrats der DDR erstmals Anspruch auf eine Altersversorgung bekommen. Wann der Bundestag über die Neuregelung berät, ist offen. Mit der Regelung für die DDR-Regierung des einstigen Ministerpräsident Lothar de Maizire (CDU) erhalten dem Gesetzesentwurf zufolge die Kabinettsmitglieder ein Ruhegehalt in Höhe von 7 Prozent eines Amtsgehaltes eines Bundesministers. Es wird ab Vollendung des 55. Lebensjahres gewährt. Derzeit ist die Altersversorgung für ehemalige Bundesminister gestaffelt und kann von 1.970 Euro bis maximal 9.200 Euro monatlich betragen.
Quelle: ntv.de