Politik

Entlassungen nach illegalem Waffendeal in Mexiko Heckler & Koch handelte voreilig

Heckler & Koch muss die entlassenen Mitarbeiter weiter beschäftigen.

Heckler & Koch muss die entlassenen Mitarbeiter weiter beschäftigen.

(Foto: dpa)

Durch gefälschte Dokumente gelangen Waffen des deutschen Herstellers Heckler & Koch in mexikanische Unruheregionen. Die Firma entlässt daraufhin zwei Mitarbeiter, die sie dafür verantwortlich macht. Zu Unrecht, befindet nun ein Gericht.

Der Rüstungskonzern Heckler & Koch hätte zwei Mitarbeiter, die nach Überzeugung ihrer Chefs in einen illegalen Waffendeal verwickelt sein sollen, nicht vor die Tür setzen dürfen. Der Konzern habe sich nicht ausreichend bemüht, diesen schwerwiegenden Verdacht gegen die beiden Angestellten zu erhärten, entschied das Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen. Heckler & Koch will das Urteil voraussichtlich anfechten.

Den Richtern ging es nur um diese arbeitsrechtliche Frage. Wer bei dem Konzern in Oberndorf in Baden-Württemberg tatsächlich die Verantwortung für die Lieferung Tausender Sturmgewehre in mexikanische Unruheprovinzen trägt, mussten sie nicht entscheiden. Die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart zu dieser Frage gehen unabhängig von dem arbeitsrechtlichen Streit weiter.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Jahren in dem Fall. Es geht um Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und um Bestechungsversuche. Offensichtlich wurden Dokumente für die Genehmigung der Waffenlieferungen nach Mexiko gezielt so nachbearbeitet, dass die deutschen Behörden ihre Zustimmung zu dem eigentlich illegalen Geschäft erteilt haben. Der Rüstungskonzern macht dafür den zuständigen Vertriebsbereichsleiter und seine Sachbearbeiterin verantwortlich und hat beide entlassen.

Mitarbeiter müssen weiter beschäftigt werden

Doch die Arbeitsrichter hatten schon in der mündlichen Verhandlung Zweifel durchblicken lassen, ob die beiden Mitarbeiter die illegale Lieferung Tausender Sturmgewehre wirklich ohne jedes Wissen ihrer Chefs abgewickelt haben. Letztlich sei es aber nicht Aufgabe des Arbeitsgerichts, diese Frage zu klären, sagte ein Gerichtssprecher.

Für das Verfahren dort sei nur entscheidend, dass der Arbeitgeber bei einer sogenannten Verdachtskündigung den Sachverhalt aufklären und die Betroffenen anhören müsse. Das habe Heckler & Koch versäumt, heißt es in dem Urteil. Deshalb sei die Kündigung der beiden Mitarbeiter nichtig - beide müssen weiterbeschäftigt werden.

Heckler & Koch will nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Anwalt Volker Teigelkötter sagte aber, er gehe fest davon aus, dass das Unternehmen Berufung einlegen werde.

Quelle: ntv.de, mli/dpa

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