Wenn Schiffspassagiere verunglücken Höhere Entschädigung kommt
14.12.2012, 05:20 UhrDie auf Grund gelaufene "Costa Concordia" ist eines der prägendsten Bilder dieses Jahres. 32 Passagiere des Kreuzfahrtschiffes sterben bei dem Unglück. Ein Grund für den Bundestag, die Entschädigung von Schiffspassagieren neu zu regeln. Die zu zahlende Summe wird deutlich angehoben.
Ein Jahr nach der Havarie des Kreuzfahrtschiffs "Costa Concordia" hat Deutschland die Entschädigungssummen bei Schiffsunglücken angehoben. Der Bundestag beschloss, die maximale Haftungssumme bei Tod oder Verletzung eines Fahrgastes von derzeit rund 164.000 Euro auf über 450.000 Euro zu erhöhen.
Neu eingeführt wurde gleichzeitig eine "verschuldensunabhängige Haftung" für die Betreiber von Passagierschiffen. Sie greift bei sogenannten Schifffahrtsereignissen wie dem Zusammenstoß zweier Schiffe, bei denen die betroffenen Passagiere bislang leer auszugehen drohten.
Die "Costa Concordia" war im Januar vor der italienischen Insel Gilio auf Grund gelaufen und untergegangen. 32 Menschen kamen ums Leben. Die Neuregelung der Entschädigung von Schiffspassagieren ist Teil einer umfassende Reform des deutschen Seehandelsrechts. Ein Großteil der bisherigen Regelungen stammt noch aus dem Jahr 1861.
Quelle: ntv.de