Politik

"Schwere der Schuld" Hogefeld bleibt in Haft

Die ehemalige RAF-Terroristin Birgit Hogefeld bleibt vorerst in Haft. Das Oberlandesgericht Frankfurt lehnte es ab, die zu lebenslanger Haft Verurteilte nach 15 Jahren im Gefängnis auf Bewährung freizulassen. Die Schwere der Schuld lasse dies nicht zu, erklärte das Gericht. Hogefeld ist neben Christian Klar als einziges Ex-Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF) noch im Gefängnis. Sie war unter anderem wegen der Tötung eines US-Soldaten und des Anschlages auf einen US-Luftwaffenstützpunkt in Frankfurt 1985 sowie des Attentats auf den damaligen Finanzstaatssekretär Hans Tietmeyer 1988 zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden

Hogefeld könne nun frühestens 2011 damit rechnen, dass ihre Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde, erklärte das Gericht. Bei der Entscheidung sei berücksichtigt worden, dass sie sich klar von der RAF losgesagt habe. Die gebürtige Wiesbadenerin Hogefeld sitzt in einem Frankfurter Gefängnis ein, das Hogefelds Verhalten als beanstandungsfrei beschreibt. Sie habe dort ein Studium an der Fernuniversität Hagen aufgenommen und im vergangenen Jahr erfolgreich abgeschlossen. Derzeit schreibe sie an ihrer Dissertation.

Vergangenes Jahr waren die früheren RAF-Mitglieder Brigitte Mohnhaupt und Eva Haule aus der Haft entlassen worden. Mohnhaupt saß 24, Haule 21 Jahre im Gefängnis. Hogefeld war im Juni 1993 auf dem Bahnhof im mecklenburgischen Bad Kleinen verhaftet worden. Ihr Komplize Wolfgang Grams hatte bei der Festnahmeaktion einen GSG-9-Beamten erschossen und sich anschließend laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft das Leben genommen. Das Urteil drei Jahre später gegen Hogefeld, die als eine der Leitfiguren der dritten Generation der terroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) galt, wurde erst 1999 rechtskräftig. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) ihre Verurteilung wegen des Attentats auf das Gefängnis im südhessischen Weiterstadt 1993 aufgehoben. Das BGH sah in diesem Fall eine fehlerhafte Beweiswürdigung durch das Oberlandesgericht Frankfurt.

Ein Gnadengesuch von Hogefeld lehnte Bundespräsident Horst Köhler im Mai vergangenen Jahres ab. Er hatte damals darauf hingewiesen, dass er "zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen über das Gesuch befinden" werde. Zeitgleich hatte Köhler auch ein Gnadengesuch des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar abgewiesen. Dieser Entscheidung war eine heftige innenpolitische Debatte vorausgegangen. Mehrere tödliche Attentate der Terrorgruppe, darunter das auf Deutsche-Bank-Chef Alfred Herrhausen 1989, sind bis heute nicht aufgeklärt. Die RAF löste sich 1998 selbst auf.


Quelle: ntv.de

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