Gewerkschaftsbund schlägt Alarm Hohes Risiko für Leiharbeiter
19.03.2011, 09:14 UhrDie Zahl der Leiharbeiter wächst beständig. Doch der DGB schlägt Alarm: Schlechte Löhne sind nicht das einzige, unter dem die Arbeiter leiden. Mehr als die Hälfte der bei Leiharbeitsfirmen Beschäftigen verlieren ihre Arbeit schon nach weniger drei Monaten. Das Risiko für den Jobverlust liegt damit vier bis fünf Mal höher als in der Gesamtwirtschaft.

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Trotz anziehender Konjunktur haben Beschäftigte von Leiharbeitsfirmen nach einer Untersuchung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ein besonders hohes Entlassungsrisiko. Zwar liege die Zahl der Leiharbeiter mit fast einer Million bereits wieder über dem Höchststand von vor der Krise, aber sie würden schlecht entlohnt und hätten auch kaum Chancen auf betriebliche Weiterbildung, sagte der DGB-Arbeitsmarktexperte Wilhelm Adamy der "Rheinpfalz am Sonntag". Das Risiko, den Job zu verlieren, liege vier bis fünf Mal höher als in der Gesamtwirtschaft.
Allein im vergangenen Jahr endete mehr als die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse nach weniger als drei Monaten, wie Adamy betonte. Im ersten Halbjahr 2010 seien 544.000 Arbeitsverhältnisse im Verleihgewerbe abgeschlossen, im gleichen Zeitraum aber 461.800 Leiharbeiter entlassen worden.
Fast die Hälfte aller Leiharbeiter sei innerhalb von nur zwölf Monaten wieder arbeitslos geworden. Daran habe die gute konjunkturelle Lage nichts ändern können. Verlören Leiharbeiter ihren Job, sei das Verarmungsrisiko besonders hoch, da viele von ihnen nicht einmal Arbeitslosengeld erhielten.
Versicherungsträger wollen nachfordern
Unterdessen wollen die gesetzlichen Sozialversicherungsträger Sozialbeiträge für zehntausende Leiharbeitnehmer nachfordern, wie die Spitzenorganisationen der Sozialkassen mitteilen. Zahlen müssen demnach Leihfirmen, die in der Vergangenheit die Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) angewandt haben.
Nach Schätzungen galten für etwa 30 Prozent aller Leiharbeiter die CGZP-Tarifverträge. Das wären je nach Zeitpunkt 200.000 bis 300.000 Beschäftigte, Experten gehen von Nachzahlungen in Milliardenhöhe aus. Ehemalige Leiharbeitnehmer, die arbeitslos geworden sind, können gegebenenfalls rückwirkend höheres Arbeitslosengeld beantragen.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Dies hatte am 14. Dezember entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig ist und von ihr vereinbarte Tarifverträge daher unwirksam sind. In seinen Ende Februar veröffentlichten schriftlichen Urteilsgründen machte das BAG deutlich, dass dies auch rückwirkend seit Gründung der CGZP gilt. Ohne gültigen Tarifvertrag hätten die rund 280.000 betroffenen Leiharbeitnehmer aber entsprechend dem Equal-Pay-Gebot in gleicher Höhe entlohnt werden müssen wie die Stammbelegschaft. Entsprechend wären auch höhere Sozialbeiträge fällig gewesen.
Quelle: ntv.de, fma/rts/AFP