Politik

Schwule und Lesben Homo-Ehe vor Gericht

Mit unvereinbaren Positionen haben Vertreter der rot-grünen Regierungskoalition und der Union vor dem Bundesverfassungsgericht um die sogenannte Homo-Ehe gestritten. Bayern und Sachsen hatten einen Eilantrag gestellt, um mit einer Einstweiligen Anordnung einen vorläufigen Stopp des Gesetzes über die Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften vor dem geplanten Inkrafttreten zum 1. August zu erwirken. Der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck warnte, dies sei ein negatives Signal für die Homosexuellen. "Sie wären weiter schutzlos."

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) bezeichnete die "Homosexuellen-Ehe" als Verstoß gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz. Allerdings wende sich Bayern nicht grundsätzlich gegen die Besserstellung solcher Lebensgemeinschaften. Die weit reichenden Konsequenzen des neuen Gesetzes - etwa die Begründung von Verwandtschaftsverhältnissen durch die Eintragung - widerspreche der Wertentscheidung des Grundgesetzes.

Der bayerische Justizminister Manfred Weiß (CSU) begründete den Eilantrag seiner Regierung damit, dass ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. August zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen könnte. Würde das zunächst gültige Gesetz später vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, dann wären bis dahin mindestens einige tausend Lebenspartnerschaften geschlossen. Zwischenzeitlich eingetretene Erbfälle müssten "rückabgewickelt", Unterhaltspflichten wieder aufgehoben werden. Ähnliches gelte für die Fälle, in denen die Partner einen gemeinsamen Namen gewählt hätten.

Sachsens Justizminister Manfred Kolbe (CDU) sagte, Ehe und Familie seien die Keimzelle der menschlichen Gemeinschaft. Deshalb müsse die Ehe zumindest prinzipiell für die Gründung einer Familie, also die Zeugung von Nachkommen offen sein. Dies sei bei einer homosexuellen Partnerschaft grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Parlamentarische Staatssekretär der Bundesregierung, Eckhart Pick (SPD), nannte das Gesetz dagegen "anwendbar". Die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft stelle keine Konkurrenz zur Ehe dar. Sie sei eher eine "Bereicherung der Rechtskultur", ohne heterosexuellen Paaren etwas wegzunehmen.

Als unseriös hat die FDP die Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes kritisiert. Der Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, sagte, über die strittigen Punkte hätte im Vermittlungsauschuss von Bundesrat und Bundestag verhandelt werden können. Die betroffenen Paare seien das Opfer der Verweigerungshaltung von CDU/CSU und der mangelnden Verhandlungsbereitschaft der Grünen.

Ein Entscheidungstermin der Karlsruher Richter steht noch nicht fest. Das Urteil wird aber bis spätestens 18. Juli erwartet.

Quelle: ntv.de

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