Politik

Beschlossene Sache Initiative zur Vermögensteuer

Die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen werden im Bundesrat eine Initiative zur Wiedereinführung einer Vermögensteuer in Deutschland starten. Der Hannoveraner Mininsterpräsident Siegmar Gabriel und sein Düsseldorfer Amtskollege Peer Steinbrück (beide SPD) erklärten in Osnabrück, die Steuer solle ab 2004 erhoben und die erwarteten Einnahmen in Höhe von acht bis neun Mrd. Euro jährlich vorrangig für Bildungsausgaben verwendet werden.

Das Aufkommen aus der Vermögensteuer solle zu zwei Dritteln den Ländern und zu einem Drittel den Kommunen zufließen, erklärten die Länderchefs. Ihr Plan sieht vor, private und betriebliche Vermögen einheitlich mit einem Prozent zu besteuern. Der entsprechende Gesetzentwurf solle im kommenden Februar im Bundesrat eingebracht werden, sagte Gabriel.

Hohe Freibeträge

Dabei sollen allerdings deutlich höhere Freibeträge gelten als bei der früheren Vermögensteuer, die 1997 abgeschafft worden war. Eine vierköpfige Familie würde den Plänen nach beispielsweise erst bei mehr als einer Mio. Euro Vermögen erfasst, ein Betrieb ab etwa 2,5 Mio. Euro. Der Freibetrag bei der alten Vermögensteuer betrug für eine vierköpfige Familie gut 240.000 Euro und für einen Betrieb rund 250.000 Euro.

"Die Vermögensteuer ist keine Neidsteuer, wie das einige diskutieren. Sie ist eine Verantwortungssteuer", sagte Gabriel. "Wir wollen eins zu eins die Einnahmen, die wir aus einer Vermögensteuer haben, für Bildungsinvestitionen und für kommunale Investitionen zurücklegen", erklärte Steinbrück.

Fraktion zieht mit

Die SPD-Bundestagsfraktion will die Initiative mittragen. Das sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Joachim Poß.

CDU und FDP dagegen lehnen das Vorhaben ab. Mehrere unionsregierte Länder nahmen das Vorhaben allerdings zum Anlass, eine stärkere Autonomie bei der Erhebung so genannter Ländersteuern zu fordern. "Wir würden es sofort unterstützen, wenn der Bundestag beschließt, dass die Länder das Recht bekommen, über reine Ländersteuern in eigener Hoheit zu entscheiden", sagte Sachsen-Anhalts CDU-Ministerpräsident Wolfgang Böhmer. Der Vermögensteuer erteilte er ebenso wie Baden-Württembergs Regierungschef Erwin Teufel (CDU) für sein Bundesland eine Absage.

Gabriel hielt jedoch auch die Zustimmung von CDU-geführten Ländern zu den Plänen und damit die Mehrheit im Bundesrat für möglich. "Nach den Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen am 2. Februar werden auch die unionsgeführten Länder damit anders umgehen", erklärte er.

Alte Vermögensteuer verfassungswidrig

Die alte Vermögensteuer war 1995 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden. Begründet wurde dies mit dem "Habteilungsgrundsatz", nachdem der Staat den Bürgern nicht mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen wegnehmen darf. Bei hohen Einkommen sorgt allerdings allein schon der Spitzensteuersatz von nahezu 50 Prozent für eine solche Belastung.

Zudem monierten die Karlsruher Richter, dass wenn, auch Eigenheime und sonstige Werte bei der Vermögensteuer berücksichtigt werden müssten. Wegen des komplizierten Bewertungsverfahrens und des hohen bürokratischen Aufwandes verzichtete die damalige CDU/CSU-FDP-Regierung 1997 dann ganz auf diese Steuer, deren Einnahmen damals zuletzt lediglich rund 4,5 Mrd. Euro betrugen.

Quelle: ntv.de

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