Lehren aus dem NSU-Desaster Kabinett reformiert Verfassungsschutz
25.03.2015, 06:32 Uhr
Mehr Kompetenzen für die Zentrale: Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll gegenüber den Landesämtern gestärkt werden.
(Foto: picture alliance / dpa)
Vier Jahre nach dem Bekanntwerden der NSU-Morde will die Bundesregierung Lehren aus dem Geheimdienstskandal ziehen. Während die Reform der Opposition nicht weit genug geht, haben die Bundesländer ganz andere Sorgen.
Als Lehre aus dem Ermittlungsdesaster im Fall der rechten Terrorzelle NSU will die Bundesregierung die Zusammenarbeit der Verfassungsschützer in Bund und Ländern verbessern. Geplant sind auch strengere Regeln für den umstrittenen Einsatz von V-Leuten. Das Bundeskabinett bringt dazu heute eine Reform auf den Weg.
In den Ländern gibt es aber noch Kritik am aktuellen Entwurf zu dem Vorhaben. Auch der Vorsitzende des Geheimdienst-Kontrollgremiums im Bundestag, der Linken-Politiker André Hahn, äußerte sich unzufrieden.
Das Vorhaben ist eine Reaktion auf die Pannen bei den Ermittlungen zur rechten Terrorzelle NSU. Hier hatten sich schwerste Defizite bei der Arbeit der Verfassungsschutzbehörden offenbart. Der "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) war viele Jahre unentdeckt geblieben. Der rechten Gruppe werden zwischen 2000 und 2007 zehn Morde zur Last gelegt, an neun türkisch- und griechischstämmigen Männern und einer Polizistin. Die Gruppe flog erst Ende 2011 auf.
Länder um Kompetenzen besorgt
Die Verfassungsschützer in Bund und Ländern sollen nun per Gesetz zu einem intensiveren Informationsaustausch verpflichtet werden. Vorgesehen ist auch, die Rolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz als Zentralstelle zu stärken und ihm stärker eine koordinierende Funktion im Netz der Verfassungsschutzbehörden zu geben. Außerdem sind strengere Regeln für den Einsatz von V-Leuten im Bund vorgesehen, aber auch mögliche Straffreiheit für sie bei kleineren, "szenetypischen" Delikten.
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der rheinland-pfälzische Ressortchef Roger Lewentz, sagte, über die Verteilung der Verantwortung zwischen Bund und Ländern im Verbund des Verfassungsschutzes sei noch zu reden. "Wir sind als Bundesländer für die Polizei und den Verfassungsschutz zuständig", betonte der SPD-Politiker. "Diese Kompetenzen haben die Väter des Grundgesetzes aus guten Gründen den Bundesländern und nicht zentralistisch dem Bund übertragen. An dieser Aufteilung wollen wir auch in Zukunft festhalten."
Der Geheimdienst-Kontrolleur Hahn stört sich an den Plänen zum Einsatz von V-Leuten - also Mitgliedern einer Szene, die dem Verfassungsschutz regelmäßig Informationen liefern. "Der Bund sollte Thüringen folgen und die V-Leute schnellstmöglich abschalten", sagte der Linke-Politiker. "Von ihnen begangene Straftaten rechtlich absichern zu wollen, ist mit Sicherheit der falsche Weg und schon gar nicht die Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Ausschusses."
Berlin kann nicht auf V-Leute verzichten
Das rot-rot-grün regierte Thüringen hatte vor wenigen Tagen angekündigt, künftig als erstes Bundesland auf den Einsatz von V-Leuten zu verzichten - ebenfalls als Lehre aus dem NSU-Skandal. Für andere Länder kommt es nicht infrage, ganz auf solche Quellen zu verzichten. "Berlin kann und wird sich ein solches Risiko nicht leisten", sagte Berlins Innensenator Frank Henkel. "V-Leute bleiben ein unverzichtbares Instrument."
Ähnlich wie Henkel äußerten sich die Innenressorts in anderen Ländern. Allerdings haben einige von ihnen bereits strengere Regeln für den V-Leute-Einsatz festgeschrieben oder sie planen es. Deutliche Kritik am Thüringer Weg kam vom Sprecher der Unions-Innenminister, Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Lorenz Caffier.
Quelle: ntv.de, mbo/dpa