Politik

Verbraucherschutzgesetz Käse bleibt löchrig

Die Bundesregierung hat eine neue Gesetzesversion für eine bessere Verbraucherinformation bei Lebensmittelskandalen beschlossen. Minister Horst Seehofer zeigte sich nach der Kabinettssitzung am Mittwoch in Berlin überzeugt, dass die Neuauflage des von Bundespräsident Horst Köhler gestoppten Gesetzes einer weiteren Prüfung Stand halten wird. Die jahrelange Debatte über mehr Verbraucherrechte müsse schnell beendet werden. Die SPD will im parlamentarischen Verfahren auf eine Ausweitung des Gesetzes und weniger Ausnahmen von der Informationspflicht dringen.

Die Opposition kritisierte die Neuregelungen als "Mogelpackung". Verbraucherschützer bemängelten, die Regierung habe eine Chance vertan, den Interessen der Konsumenten Rechnung zu tragen.

Seehofer optimistisch

"Die vom Herrn Bundespräsident gerügten Passagen sind so verändert worden, dass wir noch mehr als in der Vergangenheit überzeugt sind, dass dieses Gesetz verfassungsgemäß ist", sagte Seehofer. Dies sei die Meinung aller Ministerien, vor allem auch der Verfassungsressorts und des Kanzleramts.

Das Gesetz verpflichtet Behörden, die Bürger mit relevanten Informationen etwa über Lebens- und Futtermittel sowie über Bedarfsgegenstände und Kosmetika zu versorgen. Dies gilt nicht nur bei Gesundheitsgefahren, sondern auch wenn Verbraucher getäuscht wurden oder Ekel erregende Waren in Umlauf gebracht worden sind. Die Bürger erhalten ein Recht auf Zugang zu den Informationen. Seehofer betonte, den Behörden werde es leichter möglich, die Namen von Unternehmen -wie etwa von "raffgierigen Gammelfleischhändlern" -öffentlich bekannt zu machen.

Köhler hatte dem ersten Gesetz im Dezember die Unterschrift verweigert, weil es seiner Ansicht nach der Föderalismusreform zuwiderlief. So sah er einen Verstoß gegen das Verbot, mit einem Bundesgesetz den Kommunen Aufgaben zu übertragen. In dem neuen Entwurf sind nun die Länder zwischengeschaltet. Seehofer sagte, dazu seien nur wenige Worte abgeändert worden.

SPD will auf Änderungen dringen

SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber sagte Reuters, die geplanten Neuerungen seien zwar ein erheblicher Fortschritt gegenüber den bisherigen Regelungen. Wegen des Widerstands der Union sei aber nicht das erreicht worden, "was eigentlich möglich gewesen wäre". Kelber kritisierte die geplanten Ausnahmen von der Informationspflicht der Behörden, wenn etwa staatsanwaltliche Ermittlungen laufen, grundrechtlich geschützte Belange Dritter oder Geschäftsgeheimnisse berührt sind. "Wir wollen weniger Ausnahmen bei der Benennung der schwarzen Schafe. Es muss der Grundsatz gelten: Im Zweifel für die Verbraucherinnen und Verbraucher." Wie die Bundeszentrale der Verbraucherverbände (vzbv) sprach sich Kelber dafür aus, die Informationspflichten auf andere Produkte sowie auf Dienstleistungen auszuweiten.

Seehofer zeigte sich bereit, das Gesetz zwei Jahre nach Inkrafttreten daraufhin zu überprüfen. Ebenso schloss er nicht aus, dass es eine Informationspflicht für Unternehmen geben könne. "Wie immer sind Fortentwicklungen denkbar."

Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn kritisierte, dieses "Informationsverweigerungsgesetz" sei voller Schlupflöcher und Ausnahmen. Die FDP monierte, das Gesetz bleibe hinter den Erwartungen zurück und sei zu einem "Stolperstein für Minister Seehofer geworden". Die Kommunen deuteten an, sie sähen in der Neufassung ihre Bedenken als ausgeräumt an.

Quelle: ntv.de

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